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Erinnerung VdK-Hauptversammlung und elektronische Patientenakte

Der Ortsverband informiert: VdK-Patientenberatung: Informationen zur elektronischen Patientenakte Die elektronische Patientenakte (ePA) wird...

Der Ortsverband informiert:

VdK-Patientenberatung: Informationen zur elektronischen Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird seit 15. Januar 2025 stufenweise für alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland eingeführt. Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Die elektronische Patientenakte ist eine von Versicherten zu führende digitale Akte. Die Daten werden auf Servern in Deutschland gespeichert und in der ePA verschlüsselt abgelegt. (Zahn-)Arztpraxen oder Krankenhäuser befüllen die Patientenakte mit Informationen wie zum Beispiel Medikationsplänen, Laborbefunden, Arztbriefen oder Röntgenbildern. Nutzen kann man die ePA auf allen digitalen Endgeräten.

„Wem Versicherte Zugriff auf ihre elektronische Patientenakte geben, bestimmen sie selbst. Ein Widerspruch darf für Versicherte keine negativen Auswirkungen haben. Natürlich kann die ePA nach einem Widerspruch zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingerichtet werden“, so Željka Pintarić von der Patientenberatung des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e. V.

Der Vorteil der ePA ist, dass Gesundheitsdaten digital und jederzeit, auch im Notfall, direktzur Verfügung stehen. Das erleichtert die weitere Behandlung beim Hausarzt, aber auch den Facharztbesuch oder einen Arztwechsel. Damit die ePA ein echtes Erfolgsrezept für Patientinnen und Patienten und das Gesundheitssystem wird, müssen eventuelle Sicherheitsmängel, auf die im Dezember unter anderem der Chaos Computer Club hingewiesen hatte, aus der Welt geschafft werden, fordert der Sozialverband VdK und kritisiert, dass viele Menschen mit Behinderung von der Nutzung der elektronischen Patientenakte ausgeschlossen sind. Weiterführende Informationen zur elektronischen Patientenakte im VdK-Podcast: Die elektronische Patientenakte unter: bw.vdk.de/medien/podcast/.

Bitte nicht vergessen:

Am Sonntag, den 23. März 2025 um 16:00 Uhr, führt der Ortsverband seine ordentliche Hauptversammlung im Gasthaus „Küferstüble“ in Kuchen durch.

Mitglieder, die nicht mobil sind und eine Fahrgelegenheit zur Hauptversammlung und zurück benötigen, wenden sich bitte an:

Gerhard Sannwald (07331) 628 69.

In diesem Jahr finden keine Neuwahlen statt, die Vorstandschaft bittet die Mitglieder aus Kuchen und Gingen dennoch um zahlreiches Erscheinen!

A.M.


Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Kuchen
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Ausgabe 12/2025

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von Sozialverband VdK
21.03.2025
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