
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie nochmals erinnern und bitten Sie, uns, sofern noch nicht erledigt, zu unterstützen, indem Sie Ihren aktuellen Zählerstand bevorzugt online übermitteln oder die Ablesekarte direkt in den Rathaus-Briefkasten einwerfen. Bitte beachten Sie, dass wir den Verbrauch gemäß § 23 Abs. 2 Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Ebhausen sowie § 108 WG BW schätzen müssen, wenn uns bis 02.01.2026 keine Meldung vorliegen sollte.
Die Gemeindeverwaltung bedankt sich bereits im Voraus für Ihren Beitrag zu einer präzisen und effizienten Veranlagung.
