Nach der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Dielheim vom 26.11.2012, zuletzt geändert am 18.12.2023, wird die verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen (Wasserzähler) festgestellt. Die Messeinrichtungen sind nach Aufforderung der Gemeinde vom Anschlussnehmer selbst abzulesen. Die Anschreiben zur Ablesung und Übermittlung Ihres Zählerstandes sind Ihnen Anfang November zugegangen. Sofern die Zählerstände noch nicht übermittelt wurden, möchten wir Sie an den Abgabeschluss am 30.11.2024 erinnern.