Aus den Rathäusern

Erinnerung zur Ablesung von Wasserzählern in der Gemeinde Dielheim

Nach der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Dielheim vom 26.11.2012, zuletzt geändert am 18.12.2023, wird die verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen...

Nach der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Dielheim vom 26.11.2012, zuletzt geändert am 18.12.2023, wird die verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen (Wasserzähler) festgestellt. Die Messeinrichtungen sind nach Aufforderung der Gemeinde vom Anschlussnehmer selbst abzulesen. Die Anschreiben zur Ablesung und Übermittlung Ihres Zählerstandes sind Ihnen Anfang November zugegangen. Sofern die Zählerstände noch nicht übermittelt wurden, möchten wir Sie an den Abgabeschluss am 30.11.2024 erinnern.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Dielheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 48/2024
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