Wir von der CDU-Fraktion in Schwieberdingen möchten folgende Erklärung zum Tagesordnungspunkt 2 geben: Um eines vorwegzunehmen: Wir sind für regenerative Energien und sehen dies als einen wichtigen Baustein, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Doch aktuell sehen wir in diesem Umfeld mehr Aktionismus und Ideologie, um Quoten zu erreichen - auf Kosten der Kommunen & der Bevölkerung in Ballungsgebieten, wo wir uns befinden. Wir werden deshalb gegen den Beschlussvorschlag stimmen, denn wir sehen z. B. 700 Meter Abstand zur Wohnbebauung als zu gering an. Wir wissen, dass bei den neuesten Generationen von Windkraftanlagen mit 300 Meter Nabenhöhe und somit eine Gesamthöhe mit Rotorblättern von 360/380 Meter auszugehen ist (in Planung bei Schipkau/Brandenburg). Im Umkreis von Windkraftanlagen werden Infraschall und Luft Verwirbelungen kilometerweit weitergetragen, d.h. die Windkraftanlagen erzeugen bei dieser Eifelturmhöhe deutlich mehr Lärm, Gesundheitsbeeinträchtigungen und Micro-Klimaveränderungen als das bisher mit kleineren Anlagen der Fall war. Bei aller Notwendigkeit muss uns auch die Lebensqualität und Gesundheit wichtig sein. Gleiches gilt für Naturräume mit dem Schutz von gefährdeten Tierarten (Stichwort: Rotmilanpopulation, Regenpfeifer). Besonders in den Ballungsgebieten muss uns ebenfalls bewusst sein, dass Windkraftanlagen in der Nähe von Wohngebieten gravierende Vermögensverluste bei Anwohner zur Folge haben. Die Häuser erleiden durch die sehr hohen Windräder einen nachweislichen Wertverlust. Die sog. „kalte Enteignung“ ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar!
Auch Unternehmen, welche die Notwendigkeit der Klimaneutralität erkannt haben, müssen Verantwortung übernehmen. Deshalb fordern wir, dass nicht nur ein Unternehmen profitieren soll, sondern perspektivisch auch die Unternehmen, welche im interkommunalen Gewerbegebiet sich ansiedeln. Denn die Ersparnis von CO2-Zertifikate und Energiesteuer hat nicht nur ökologische Gründe, sondern durchaus auch betriebswirtschaftliche. Daher wäre es angemessen, die Gemeinde auch finanziell zu unterstützen, wenn Standortsicherung für Schwieberdingen betrieben wird. Zusammenfassend sind wir von der vorpreschenden Vorgehensweise nicht überzeugt und würden uns wünschen, dass mit den anstehenden Windkraftkonzeptionen für die Bevölkerung der Kommunen im Landkreis, Region und Land transparent und ganzheitlich umgegangen wird. Denn wenn Schwieberdingen von Windrädern umzingelt wird, spätestens dann werden wir von unseren Generationen gefragt, warum wir nichts für unseren Lebensraum getan haben!
Wir als gewählte Vertreter unserer Bürgerinnen und Bürger müssen die Akzeptanz der Bevölkerung für die Energiewende gemeinschaftlich erreichen. Und wir sollten sie nicht vor vollendeten Tatsachen stellen.
Wir sprechen uns daher dafür aus, den Planungsprozess der Region zum Ausweis von 1,8 % der Regionsfläche für Windkraft in seiner Abfolge mitzubegleiten und erst anschließend ggf. die weiteren Schritte für den Bau von Windrädern einzuleiten.
Zwar haben wir eine schon ausgewiesene Fläche im Gewann Ried für Windräder im Regionalplan, übrigens als einzige Gemeinde im Kreis und die ist damals unter anderen Prämissen zustande gekommen als die heutigen, wir möchten aber dennoch abwarten, welche weiteren Gebiete im Zug der Regionalplanung in unserer Umgebung
vorgesehen werden. Erst dann ist u. a. abzusehen, wie es mit einer „Umzingelung“ von Schwieberdingen aussieht. Auch die im Planungsprozess vorgesehene Bürgerbeteiligung halten wir für einen wichtigen Aspekt, der zu beachten ist, da wir ja alle in irgendeiner Weise von den Windtürmen betroffen sein werden. Der Planungsprozess der Region soll im Februar 2024 abgeschlossen sein, solange können wir durchaus noch warten.
So wie wir es mit dem interkommunalen Gewerbegebiet vorhaben, wäre es gut, wenn es im Strohgäu auch einen interkommunalen Zusammenschluss zur Windkraft geben würde und daraus zusammen mit der Region eine ausgewogene Konzeption für das Strohgäu insgesamt entstehen würde. Daher würden wir es begrüßen, wenn sich die Strohgäukommunen im Rahmen des von der Region vorgesehen Ablaufs zusammentun.
Wir schlagen vor und beantragen, den aktuellen Sachstand lediglich zur Kenntnis zu nehmen und mit weiteren Handlungen/Beschlüssen bis zum Frühjahr 2024 zu warten.