Für die Ortsteile Immenhausen, Jettenburg und Mähringen wurden für die Programmjahre 2006 - 2025 Fördergelder aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum in Höhe von 1,71 Mio. € bewilligt.
Für das Programmjahr 2026 besteht wieder die Möglichkeit einer Förderung über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum. Die Bürger von Immenhausen, Jettenburg und Mähringen sind aufgerufen, die Möglichkeit dieser Förderung zu nutzen!
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – ELR - ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg zur Strukturverbesserung des Ortes in seiner Gesamtheit. Besonderes Gewicht hat die Stärkung des Ortskernes. Ziel ist es, die Gemeinden in die Lage zu versetzen, auf der Grundlage eigener Entwicklungsüberlegungen strukturelle Mängel zu beseitigen und dabei den Ort entsprechend seiner jeweiligen Eigenart zu entwickeln. Über das ELR können private Einzelmaßnahmen und strukturverbessernde Maßnahmen gefördert werden.
Es gelten die folgenden Förderschwerpunkte, Maßnahmen und Fördersätze:
Förderschwerpunkt Arbeiten
Förderschwerpunkt Grundversorgung
Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtungen
Projekte mit CO₂-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion können eine erhöhte Förderung erhalten. Neubauten sind in der Regel nur mit CO₂-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion förderfähig (Ausnahme: Projekte der Grundversorgung).
Die Projektförderung erfolgt als Anteilsfinanzierung und wird als Zuschuss gewährt.
Die Aufnahme privater Maßnahmen in das Programm setzt eine vorherige Beratung und einen Antrag voraus. Bürger, die für das Programmjahr 2026 eine Maßnahme anmelden möchten, vereinbaren bitte einen Beratungstermin über die Landsiedlung (Terminvereinbarung ab sofort bei Herr Brendle, Telefon 0711/6677-3287). Fragen zur geplanten Aufnahme und zur Förderung werden Ihnen gerne bezogen auf Ihre Maßnahme im Detail erläutert.
Der Antrag mit Beschreibung der Maßnahme und Planunterlagen sowie entsprechenden Kostenvoranschlägen sind bis Mitte August 2025 fertigzustellen und bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Der Zuwendungsbescheid ergeht im Frühjahr 2026. Erst dann ist ein Baubeginn möglich. Vor der Bewilligung der beantragten Maßnahme darf mit dem Bau nicht begonnen werden!
Bei Fragen und Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an:
Frau Hahn | Gemeinde Kusterdingen | Tel.: | 07071/1308-20 |
Herr Brendle | Projektleiter Landsiedlung | Tel.: | 0711/6677-3287 |