Gemeinderat

Erläuterungen zur Tagesordnung

Sitzung des Gemeinderates am 30. Juni 2025 Zu TOP 5: Baugesuche Zu TOP 5.1: Anbau Hauseingangsbereich / Garderobe, Gäste-WC, Flst. Nr....

Sitzung des Gemeinderates am 30. Juni 2025

Zu TOP 5:

Baugesuche

Zu TOP 5.1:

Anbau Hauseingangsbereich / Garderobe, Gäste-WC, Flst. Nr. 5017, Friedrichstraße 30, 72189 Vöhringen, Gemarkung Vöhringen

Die Bauherren planen die Errichtung eines neuen Eingangsbereichs mit Garderobe und Gäste-WC an der straßenseitigen Gebäudevorderseite. Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Lehrwiesen“, der im Jahr 1980 rechtskräftig wurde.

Durch den geplanten Anbau wird die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze zur Friedrichstraße um ca. 2,0 Meter überschritten.

Da das Vorhaben somit von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweicht, ist eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich.

Zu TOP 5.2:

Errichtung, Abbruch, Neubau eines Einfamilienhauses, Flst. Nr. 2848, Wiesenweg 5, 72189 Vöhringen, Gemarkung Vöhringen

Die Bauherren beabsichtigen den Abbruch eines bestehenden Gebäudes sowie die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Vöhringen-West“.

Das geplante Wohnhaus soll mit einem klassischen Satteldach errichtet werden. An der Nordost- und Südwestseite des Gebäudes sind je ein Dachaufbau vorgesehen. Diese Dachaufbauten erhalten jedoch eine abweichende Dachform mit einer geringeren Dachneigung von 15°.

Da die Dachaufbauten nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform bzw. Dachneigung entsprechen, ist eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich.

Zu TOP 5.3:

Wohnhausneubau mit Carport, Flst. Nr. 4308, Amselweg 12, 72189 Vöhringen, Gemarkung Vöhringen

Bei der Gemeinde Vöhringen wurde ein Bauantrag für ein Vorhaben im Innenbereich für einen Wohnhausneubau mit Carport eingereicht. Das Baugrundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und unterliegt daher der planungsrechtlichen Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).

Da das Grundstück nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, ist das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB erforderlich.

Zu TOP 5.4:

An- und Umbau am bestehenden Wohnhaus und Garage, Flst. Nr. 8, Im Winkel 5, 72189 Vöhringen, Gemarkung Wittershausen

Die Bauherren haben einen Antrag auf An- und Umbau des bestehenden Wohnhauses gestellt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Hargental“. Geplant ist die Erweiterung des bestehenden Wohnhauses um eine zusätzliche Wohneinheit sowie ein Anbau mit Garage. Im Zuge dessen ergeben sich folgende planungsrechtliche Abweichungen:

1. Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ):

2. Überschreitung der Geschossflächenzahl (GFZ):

3. Abweichung von der Dachform bzw. Dachneigung:

Da das Vorhaben somit von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweicht, ist eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich.

Zu TOP 6:

Erweiterungsneubau Kindergarten am Standort Friedrichstraße - Beauftragung der Projektsteuerung

Um den immer weiter steigenden Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen decken zu können, wurde entschieden, am Standort Friedrichstraße einen Erweiterungsneubau umzusetzen. Für dieses sehr umfangreiche Vorhaben soll eine Projektsteuerung mit der Betreuung sowie einer zusätzlichen Standortanalyse beauftragt werden, über welche der Gemeinderat berät.

Zu TOP 7:

Vergabe der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Neue Wiesen - 1. Erweiterung

Die Bauarbeiten zur Erschließung des Neubaugebietes Neue Wiesen – 1. Erweiterung in der Verlängerung zum bereits bestehenden Baugebiet Neue Wiesen wurden öffentlich ausgeschrieben. Der Gemeinderat berät über die Auftragsvergabe der Erschließungsarbeiten.

Zu TOP 8:

Änderung des Schulgesetzes am 29.01.2025

Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Werkrealschule zwischen der Stadt Sulz a. N. und den Gemeinden Empfingen und Vöhringen

Nach der neuerlichen Änderung des Schulgesetzes im Frühjahr 2025 ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach der Schulart Werkrealschule weiter sinken wird und die gemeinsame Werkrealschule der Stadt Sulz und den Gemeinden Empfingen und Vöhringen künftig keinen Zulauf mehr haben wird. In der Sitzung ist über die Aufgabe des Schulkonstrukts zu beraten und zu beschließen.

Zu TOP 9:

Übernahme Container Kindergarten Friedrichstraße zum 01.01.2026

Zur kurzfristigen Deckung des akuten Betreuungsbedarfs wurde auf Beschluss des Gemeinderats vom 22.04.2023 am Kindergarten Friedrichstraße eine temporäre Containerlösung errichtet. Diese diente zur Auslagerung des Bewegungsraums, nachdem der ursprünglich dafür genutzte Raum im Obergeschoss reaktiviert und als Gruppenraum verwendet wurde, um zusätzliche Ü3- und U3-Kapazitäten zu schaffen.

Die Container wurden zunächst auf Mietbasis über eine Laufzeit von 24 Monaten angemietet. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 besteht nun die Möglichkeit, diese Container zum Restwert von 15.623,51 € zu übernehmen. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zeigt, dass sich die Übernahme im Vergleich zur Fortführung der Miete nach nur 14,80 Monaten amortisiert.

Zu TOP 10:

Widmung des Mehrzweckraumes in der Tonauhalle und des Vereinsraumes in der Halle in Wittershausen für die Durchführung von standesamtlichen Trauungen

Nach § 14 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes (PStG) soll die Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form erfolgen. Sie muss an einem vom Standesamt bestimmten Ort stattfinden, der die ordnungsgemäße Vornahme der Amtshandlung durch die Standesbeamtin bzw. den Standesbeamten ermöglicht. Die Festlegung eines solchen Eheschließungsorts – auch außerhalb des Rathauses – erfolgt durch Widmung durch die Gemeinde und muss sich innerhalb des Standesamtsbezirks befinden.

Um die Durchführung von barrierefreien Eheschließungen in würdigem Rahmen sicherzustellen, schlägt die Verwaltung vor, den Mehrzweckraum in der Tonauhalle Vöhringen als weiteren Eheschließungsort zu widmen. Der Raum ist ebenerdig zugänglich, bietet ausreichend Platz und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Er kann zudem als Ausweichmöglichkeit dienen, wenn eine unter freiem Himmel geplante Trauung – etwa im Rondell – witterungsbedingt nicht durchgeführt werden kann.

Um auch in Wittershausen einen barrierefreien Raum anbieten zu können, wo das Trauzimmer in der Ortsverwaltung ebenfalls nicht barrierefrei erreichbar ist, schlägt die Verwaltung vor, auch den Vereinsraum in der Turnhalle in Wittershausen für die Durchführung von Trauungen zu widmen. Auch dieser Raum ist barrierefrei erreichbar und bietet angemessene Rahmenbedingungen für die Durchführung von Eheschließungen.

Zu TOP 11:

Feststellung des Jahresabschlusses 2018

Alle Gemeinden haben zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser gibt einen Überblick über die wirtschaftliche Lage der Gemeinde. Durch die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen und verschiedenen anderen Gründen hat sich die Erstellung der Jahresabschlüsse erheblich verzögert. Dies konnte nun aufgearbeitet werden.

Zu TOP 12:

Feststellung des Jahresabschlusses 2019

Alle Gemeinden haben zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser gibt einen Überblick über die wirtschaftliche Lage der Gemeinde. Durch die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen und verschiedenen anderen Gründen hat sich die Erstellung der Jahresabschlüsse erheblich verzögert. Dies konnte nun aufgearbeitet werden.

Zu TOP 13:

Feststellung des Jahresabschlusses 2020

Alle Gemeinden haben zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser gibt einen Überblick über die wirtschaftliche Lage der Gemeinde. Durch die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen und verschiedenen anderen Gründen hat sich die Erstellung der Jahresabschlüsse erheblich verzögert. Dies konnte nun aufgearbeitet werden.

Zu TOP 14:

Feststellung des Jahresabschlusses 2021

Alle Gemeinden haben zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser gibt einen Überblick über die wirtschaftliche Lage der Gemeinde. Durch die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen und verschiedenen anderen Gründen hat sich die Erstellung der Jahresabschlüsse erheblich verzögert. Dies konnte nun aufgearbeitet werden.

Zu TOP 15:

Feststellung des Jahresabschlusses 2022

Alle Gemeinden haben zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser gibt einen Überblick über die wirtschaftliche Lage der Gemeinde. Durch die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen und verschiedenen anderen Gründen hat sich die Erstellung der Jahresabschlüsse erheblich verzögert. Dies konnte nun aufgearbeitet werden.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Vöhringen mit Ortsteil Wittershausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2025
von Gemeinde Vöhringen
26.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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