Zu TOP 5:
Baugesuche
Zu TOP 5.1:
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Bochinger Straße 22, 72189 Vöhringen, Flst.Nr. 2286; Gemarkung Wittershausen
Für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Bochinger Straße 22 (Flst. Nr. 2286, Gemarkung Wittershausen) wurde eine Befreiung von einer Festsetzung des Bebauungsplans „Lupfer – 1. Änderung und 1. Erweiterung“ (PFF1) beantragt. Über die Zustimmung zur Befreiung sowie die erforderliche Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB wird der Gemeinderat in der Sitzung beraten.
Zu TOP 5.2:
Abbruch des bestehenden Wohnhauses, Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern als Sozialer Wohnungsbau, Haus 1 mit 3 Wohnungen und Haus 2 mit 6 Wohnungen, 3 Garagen und 7 Stellplätzen; Mühlbachstraße 21, 72189 Vöhringen
Dieser Tagesordnungspunkt wird abgesetzt.
Zu TOP 5.3:
Bauvoranfrage für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhaus mit 6 Wohneinheiten, Flachdach und Garage im UG; Aispachweg 4, 72189 Vöhringen
Für das Grundstück Aispachweg 4 (Flst. Nr. 295/1) liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit sechs Wohneinheiten, Flachdach sowie Garagen im Untergeschoss vor. Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und ist planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB wird der Gemeinderat in der Sitzung beraten.
Zu TOP 6:
Beschlussfassung über die Hallenbenutzungs- und Entgeltordnung für die Tonauhalle und Turn- und Festhalle Wittershausen
Zum Jahresende 2024 wurden die neuen Hallenbenutzungsregeln zwischen Vertretern des Gemeinderats und der Vereinslandschaft evaluiert. Die neuen Regelungen werden bereits seit Dezember 2024 angewendet und haben sich seither bewährt. Daher werden diese nun auch schriftlich in die Hallenbenutzungsordnung übernommen.
Zu TOP 7:
Ausschreibung der Erschließung des Baugebietes Grabenäcker Nord in Wittershausen
Nach Aufstellung des Bebauungsplans Grabenäcker Nord in Wittershausen und der angeschlossenen Umlegung soll nun das Baugebiet erschlossen werden. Der Gemeinderat berät über die Ausschreibung der Baumaßnahme.