Aus den Rathäusern

Erläuterungen zur Tagesordnung des Gemeinderats

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zu TOP 3

Bürgerstiftung Bad Wimpfen
hier: Wahl von 3 Mitgliedern des Stiftungsrats aus der Mitte des Gemeinderats

Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Bürgerstiftung Bad Wimpfen wählt der Gemeinderat der Stadt Bad Wimpfen 3 Mitglieder des Stiftungsrats aus seiner Mitte. In § 8 Abs. 3 der Stiftungssatzung ist geregelt, dass die Mitglieder des Stiftungsrats, die dem Gemeinderat der Stadt Bad Wimpfen angehören, nach jeder Gemeinderatswahl neu bestimmt werden. Für die nächste Legislaturperiode des Gemeinderats sollen Stadträtin Gabriele Kellhammer, Stadträtin Cornelia Bär-Stoll sowie Stadträtin Gundula Keck in den Stiftungsrat entsandt werden.

zu TOP 4

Organisationsuntersuchung durch die Allevo Organisationsberatung;

hier: Umsetzung der Ergebnisse und Schaffung neuer Stellen im Bereich des Hauptamts

Die Schaffung einer Personalstelle im Ordnungsamt soll beschlossen werden.

zu TOP 5

Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrags zur Regelung der gegenseitigen Hilfe der freiwilligen Feuerwehren Bad Friedrichshall und Bad Wimpfen

Dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrags mit der Stadt Bad Friedrichshall zur gegenseitigen gemeindeübergreifenden Hilfe im Bereich der Feuerwehren soll zugestimmt werden.

zu TOP 6

Änderung des Vertrags zur anteiligen Übernahme der Kosten des Faschingsumzugs;

hier: Erweiterung um anteilige Übernahme der Kosten für die öffentlichen Toiletten

Der Wimpfener Fasching ist weit über die Grenzen des Unterlandes hinaus bekannt und beliebt. Ein wichtiger Teil des Faschings ist der Faschingsumzug, der regelmäßig am Sonntag vor Rosenmontag stattfindet, einer der größten im Unterland ist und Ausdruck der Wimpfener Faschingskultur und des Selbstverständnisses der Stadt ist. Die Kosten für diesen Umzug waren aufgrund stetig steigender Auflagen und Preiserhöhungen seit Jahren gestiegen und nicht mehr durch die WFG tragbar. Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2015 ein Gemeinderatsbeschluss gefasst, der die hälftige Kostenübernahme verschiedener Ausgaben zwischen der Stadt Bad Wimpfen und der WFG festlegt. Dieser soll nun auf die Kosten für die öffentlichen Toiletten ausgedehnt werden, die bisher nicht vom Vertrag gedeckt waren.

zu TOP 7

Umschuldung von variablen Krediten der Stadtwerke bei der Kreissparkasse in Festzinsdarlehen

Drei Kredite des Eigenbetriebs Stadtwerke sollen auf eine 5-jährige Zinsbindung und auf einen günstigeren Zinssatz umgestellt werden.

Erscheinung
Wimpfener Heimatbote
NUSSBAUM+
Ausgabe 38/2024
von Stadt Bad Wimpfen
20.09.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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