Aus den Rathäusern

Erläuterungen zur Tagesordnung des Gemeinderats

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zu TOP 3
Verleihung Umweltpreis
Der Umweltpreis 2024 der Stadt Bad Wimpfen soll an den Obst- und Gartenbauverein und an die Garten-AG des Hohenstaufen-Gymnasiums verliehen werden
zu TOP 4
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Am Berg“
Beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen soll ein neues Sanierungsgebiet in Wimpfen am Berg beantragt werden, welches ab 2027 oder 2028 in Kraft tritt und Teile der Altstadt und einige umliegende Bereiche erfasst.
zu TOP 5
Teilortsumfahrung

hier: Abschluss der Voruntersuchungen, weiteres Vorgehen
Die Untersuchungsergebnisse für die Teilortsumfahrung im Südwesten der Stadt liegen vor. Alle Ergebnisse (Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowie Verkehrszählungen) sprechen gegen einen Bau. Es soll der Abschluss des Projekts und die Streichung der Flächen aus dem Flächennutzungsplan beschlossen werden.
zu TOP 6
Freilauffläche für Hunde

hier: Antrag der Fraktion SPD-Wimpfener Liste vom 16.09.2024
Der Antrag soll beraten und entschieden werden. Die Verwaltung schlägt die Ablehnung des Antrags vor bzw. diesen mangels derzeitiger finanzieller Mittel zurückzustellen und bei besserer Finanzlage der Stadt zu berücksichtigen.
zu TOP 7
Einbringung des Doppelhaushalts 2025/2026 sowie der Wirtschaftspläne der Stadtwerke und der Stadtentwässerung
Der Doppelhaushalt für die Jahre 2025/2026 wird eingebracht und seitens der Verwaltung erläutert, um diesen nach weiteren Beratungen im Dezember zu beschließen.
zu TOP 8
Jahresabschluss zum 31.12.2023 des Eigenbetriebs Talmarkt
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Talmarkt soll erläutert und beschlossen werden. Er schließt mit einem Jahresverlust 2023 in Höhe von 151.705,70 € ab.
zu TOP 9
Aufnahme von Krediten im Jahr 2024 für die Stadtwerke
Im Eigenbetrieb Stadtwerke sollen Kredite in Höhe von 1,0 Mio. € für die Beteiligung an der EnerGeno, die Finanzierung der ÖPNV-Sparte und den Bereich der Wasserversorgung aufgenommen werden.
zu TOP 10
Änderung der Grundsteuerhebesätze aufgrund Grundsteuerreform, Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes; Neufassung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Mit Wirkung zum 1.1.2025 sollen die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer neu festgesetzt werden.
Hebesatz Grundsteuer A ab 1.1.2025: 535 v.H.
Hebesatz Grundsteuer B ab 1.1.2025: 475 v.H.
Hebesatz Gewerbesteuer ab 1.1.2025: 370 v.H.
Die Hebesätze der Grundsteuer wurden so berechnet, dass das Aufkommen im Haushalt der Stadt Bad Wimpfen neutral bleibt (sog. Aufkommensneutralität). Das bedeutet, die Gemeinde hat auch mit den neuen Hebesätzen nicht mehr oder weniger Einnahmen im Haushalt. Für den einzelnen Grundstücksbesitzer kann dies aber u.U. große Veränderungen bedeuten.
zu TOP 11
Festsetzung Wassergebühren für das Jahr 2025
Die Wassergebühren wurden für das Jahr 2025 neu kalkuliert und sollen auf 2,72 €/m³ festgesetzt werden.
zu TOP 12
Neufestsetzung der Abwassergebühren zum 1.1.2025 für die Jahre 2025 bis 2026
Die Abwassergebühren wurden für das Jahr 2025 und 2026 neu kalkuliert und sollen wie folgt festgesetzt werden:
Schmutzwassergebühr 2,03 € pro m³ (seither 1,81 €/m³)
Niederschlagswassergebühr 1,11 € pro m² (seither 0,96 €/m²)
Grundgebühr 2,14 € (seither 3,50 €)
zu TOP 13
Annahme von Spenden
Diverse Spenden an die Stadt sollen nach § 78 Abs. 4 GemO angenommen werden und die Verwaltung zum Abschluss bzw. Verlängerung von Werbeverträgen im Bereich des Bürgerbusses ermächtigt werden.

Erscheinung
Wimpfener Heimatbote
NUSSBAUM+
Ausgabe 47/2024
von Stadt Bad Wimpfen
22.11.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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