Die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbands Laiblinger Weg hat am 6. Juni 2024 in öffentlicher Sitzung auf der Grundlage der §§ 5, 13 Abs. 6 Satz 2 und 16 Abs. 4 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 04.04.2023 (GBI. S. 137, 142) in Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBI. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 04.04.2023 (GBl. S. 137) sowie § 9 der Verbandssatzung folgende Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beim Zweckverband Laiblinger Weg erlassen.
Die Verbandsversammlung entscheidet nach § 9 S.1 (1.) der derzeit gültigen Verbandssatzung über den Erlass von Satzungen und somit auch über die beigefügte „Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beim Zweckverband Laiblinger Weg“. Hierbei wird die Gewährung von Sitzungsgeld, Auslagenersatz, Entschädigungen für entgangenen Arbeitsverdienst sowie Reisekostenersatz für die Vertreter der Verbandmitglieder bei Teilnahme an Verbandsversammlungen oder sonstigen Tätigkeiten für den Verband sowie Aufwandsentschädigungen für den Verbandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter geregelt.
SATZUNG
über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beim Zweckverband Laiblinger Weg in der Fassung vom 22.05.2024
Am 06.06.2024 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Laiblinger Weg auf Grundlage der §§ 5, 13 Abs. 6 Satz 2 und 16 Abs. 4 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 04.04.2023 (GBI. S. 137, 142) in Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBI. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 04.04.2023 (GBl. S. 137) sowie § 9 der Verbandssatzung folgende Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beim Zweckverband Laiblinger Weg beschlossen:
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Schwieberdingen, 04.07.2024
gez.
Stefan Benker
Verbandsvorsitzender