Der Gemeinderat der Stadt Öhringen hat am 22. Oktober 2024 die Hebesätze für die Grundsteuer festgelegt.
Die Hintergründe der Grundsteuerreform und das Vorgehen, wie die Grundsteuermessbeträge, die die Grundlage der Grundsteuer bilden, ermittelt wurden, wurde in den Öhringer Nachrichten Nr. 21 vom 18./19. Oktober 2024 erläutert, zu finden unter www.oehringen.de/unsere-stadt/oehringer-nachrichten
Im Nachfolgenden soll die Berechnung der Grundsteuer B aufgezeigt werden. Wer möchte, kann anhand des ihm vorliegenden Bescheids, die Höhe seiner Grundsteuer ab 2025 selbst berechnen. Der Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025 wird im Januar 2025 versendet.
Zur Berechnung der Grundsteuer bildet der Grundsteuermessbescheid, der vom Finanzamt zugestellt wurde, die Grundlage.
Sollten Sie Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid eingelegt haben, ist es möglich, dass Ihnen noch kein geänderter Grundsteuermessbescheid zugegangen ist.
Berechnung der Grundsteuer B: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Jahresgrundsteuer
Beispiel:
121,39 € x 370:100 = 449,14 €
Die Jahresgrundsteuer wird üblicherweise in vier Raten fällig (in unserem Beispiel je 112,28 €) und zwar am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Wenn Sie der Stadt Öhringen eine Abbuchungsermächtigung erteilen, werden die Beträge zur Fälligkeit fristgerecht abgebucht. Das Formular zur Erteilung der Abbuchungsermächtigung ist zu finden unter: www.oehringen.de/rathaus-verwaltung/online-dienstleistungen/elektronische-formulare. Wenn Sie Fragen zur Grundsteuer haben, können Sie sich gerne an das Steueramt per E-Mail Steuern@oehringen.de oder telefonisch unter 07941/68-139 (Frau Polgar), 68-263 (Frau Baust), 68-193 (Frau Buchholz) wenden.