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Erneut Hasenpest im Landkreis Esslingen nachgewiesen

In den letzten Wochen ist bei zwei Feldhasen aus dem Landkreis Esslingen der Erreger der Hasenpest (Tularämie) nachgewiesen worden. Ein Hase wurde mit...

In den letzten Wochen ist bei zwei Feldhasen aus dem Landkreis Esslingen der Erreger der Hasenpest (Tularämie) nachgewiesen worden. Ein Hase wurde mit Krankheitssymptomen erlegt, ein anderer wurde verendet aufgefunden.

Die Tularämie ist eine Infektion von Hasenartigen und Nagetieren, in erster Linie sind Feldhasen betroffen. Die meldepflichtige Tierkrankheit wird durch das Bakterium Franciscella tularensis verursacht.

Bei der Erkrankung handelt es sich um eine Zoonose, sie ist also auf den Menschen übertragbar und kann teils schwerwiegende Infektionen verursachen. Die Krankheitszeichen sind wenig spezifisch. Es treten grippeähnliche Symptome wie Fieber, Lymphknotenschwellungen, Schüttelfrost, Unwohlsein sowie Kopf- und Gliederschmerzen auf. Auch der Atmungs- oder Verdauungsapparat können betroffen sein.

Die Krankheit wird nur vereinzelt nachgewiesen. Im Landkreis Esslingen wurden in den letzten Jahren vier Fälle bei Feldhasen und jährlich im Durchschnitt eine Erkrankung des Menschen gemeldet.

Um einer Infektion vorzubeugen, empfiehlt das Landratsamt Esslingen folgende Verhaltensmaßregeln:

  • Das Berühren oder Mitnehmen kranker oder verendet aufgefundener Feldhasen oder Wildkaninchen muss vermieden werden.
  • Zudem sollte es nicht zu direktem Kontakt mit Blut, Ausscheidungen und Teilen von Wildtieren kommen.
  • Ein totes Tier kann dem jeweiligen Jagdrevierbesitzer oder bei der Polizei gemeldet werden.

Jäger sind dem Erreger unter Umständen stärker ausgesetzt und sollten weitergehende Schutzmaßnahmen einhalten:

  • Beim Umgang mit erlegten Feldhasen oder Wildkaninchen Mundschutz und Einmalhandschuhe tragen. Die Hände sind anschließend gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Werden Feldhasen und Wildkaninchen aufgebrochen, so ist auf bedenkliche Merkmale wie Milz-, Leber- oder Lymphknotenschwellungen zu achten.
  • Im Verdachtsfall ist ein amtlicher Tierarzt hinzuziehen.
  • Das Wildbret darf nicht als Lebensmittel verwendet werden.
  • Eine Untersuchung oder unschädliche Beseitigung kann nach Rücksprache mit dem Veterinäramt erfolgen.

Nach einer Ansteckung zeigen sich beim Menschen meist innerhalb von 14 Tagen Krankheitssymptome. In diesem Fall ist eine Vorstellung beim Hausarzt angeraten.

Weiterführende Informationen zur

  • Tularämie des Feldhasen:

Informationen des FLI: Steckbrief Tularämie.10.2019

CVUA Stuttgart | Nicht nur für Hasen gefährlich

Merkblatt_Tularaemie.pdf

  • Tularämie des Menschen:

rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/RKI-Ratgeber/Ratgeber/Ratgeber_Tularaemie.html

Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025
von Gemeinde Schlaitdorf
30.05.2025
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