Leider musste die Gemeindeverwaltung erneute Sachbeschädigungen an der öffentlichen Toilette im Pavillon am Bürgerpark feststellen. Hier wird Gemeindeeigentum mutwillig und vorsätzlich von Jugendlichen beschädigt. Es scheint immer mehr um sich zu greifen, dass Gemeindeeigentum vorsätzlich beschädigt wird.
Es kommt momentan regelmäßig zu mutwilligen Beschädigungen der öffentlichen Toilette im Pavillon des Bürgerparks. Die Toilette, das Waschbecken sowie der Bodenabfluss wurden zum wiederholten Male absichtlich mit Toilettenpapier verstopft, um eine „Überflutung“ herbeizuführen. Zudem wurden die Wände und der Spiegel mit einem wasserfesten Stift bekritzelt. Es wäre schade, wenn die Gemeinde die Toilette für die Nutzung durch die Bürgerschaft schließen müsste.
Die Gemeindeverwaltung hat die Bitte an alle Eltern: Weisen Sie ihre Kinder darauf hin, dass dies keine „Dumme-Jungen-Streiche“ sind, sondern eine Sachbeschädigung und somit eine Straftat!
Wenn Gegenstände oder öffentliche Einrichtungen beschmiert, beklebt, mutwillig beschädigt oder besprüht werden, ist das Sachbeschädigung. Das sollten auch Kinder und Jugendliche wissen, denn für entstandene Schäden können ihre Eltern und die Kinder (ab 7 Jahren) haftbar gemacht werden.
Solche Aktionen gehen zu Lasten der Allgemeinheit, deshalb müsste es im Interesse jedes Einzelnen liegen, dass solche Dinge nicht mehr vorkommen.