Aus den Rathäusern

Erneute Veröffentlichung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „HÜTTENÄCKER-Erweiterung“ in Obersulm-Eichelberg im Internet

Der Gemeinderat der Gemeinde Obersulm hat am 30.9.2024 in öffentlicher Sitzung den erneuten Entwurf des Bebauungsplans und den erneuten Entwurf des zusammen...

Der Gemeinderat der Gemeinde Obersulm hat am 30.9.2024 in öffentlicher Sitzung den erneuten Entwurf des Bebauungsplans und den erneuten Entwurf des zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
„HÜTTENÄCKER-Erweiterung“ in Obersulm-Eichelberg
gebilligt und beschlossen, diesen im Internet nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu veröffentlichen. Dabei wird das ursprünglich am 13.12.2022 nach § 13b BauGB eingeleitete Verfahren nach § 215a Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB weitergeführt.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 17.6.2024/30.9.2024. Der Planbereich ist im Kartenausschnitt auf Seite ............ dargestellt.
Der erneute Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung einschließlich des Umweltberichts
vom 10.10.2024 bis einschließlich 24.10.2024
im Internet unter folgenden Internetadressen
www.obersulm.de/de/rathaus-service/bebauungsplanverfahren
kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html
veröffentlicht. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.

Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom August 2024

Inhaltsverzeichnis
1. Anlass und Zielsetzung 5
2. Rechtliche Grundlagen 5
3. Untersuchungsgebiet 6
4. Vorhabenbedingte Wirkfaktoren 12
5. Methodik der Speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung (SAP) 13
5.1. Relevanzprüfung 13
5.2. Bestandserfassung 13
5.3. Konfliktermittlung 14
5.4. Ausnahmeprüfung 16
6. Untersuchungsrelevante Artengruppen 16
6.1. Vögel 16
6.1.1. Erfassungsmethodik 16
6.1.2. Nachweise 17
6.1.3. Konfliktermittlung 19
6.2. Reptilien 23
6.2.1. Erfassungsmethodik 23
6.2.2. Nachweise 23
6.2.3. Konfliktermittlung 23
6.3. Schmetterlinge 24

6.3.1. Erfassungsmethode 24
6.3.2. Nachweise 24
6.3.3. Konfliktermittlung 24
7. Bewertung des Vorhabens bezüglich des landesweiten Biotopverbunds 24
8. Gutachterliches Fazit 27
9. Literatur 29

Umweltbericht vom 30.9.2024
Inhaltsverzeichnis
1 Zusammenfassung 3
2 Einleitung 6
2.1 Wesentliche Inhalte und Ziele des Bebauungsplans „Hüttenäcker-Erweiterung“ 6
2.2 Rechtliche Vorgaben 9
2.3 Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Ermittlung des Umweltberichts 11
2.4 Vorgaben aus übergeordneten Planungen 12
2.5 Berücksichtigung der Umweltbelange bei der Aufstellung des Bebauungsplans 14
3 Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile 15
3.1 Räumliche Abgrenzung des Untersuchungsgebiets 15
3.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange 15
3.3 Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung 26
4 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung 27
4.1 Beschreibung der Wirkfaktoren des Vorhabens 27
4.2 Auswirkungen auf Schutzgebiete 28
4.3 Auswirkungen auf die Umweltbelange 29
4.4 Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes 33
4.5 Berücksichtigung der Belange der Landschaftspläne sowie sonstiger Pläne und Rechtsverordnungen 34
4.6 Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle oder Katastrophen 35
4.7 Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima und Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels 35
4.8 Kumulation 35
5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen) 36
6 Abhandlung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung 36
7 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen 37
7.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen 37
7.2 Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern 37
7.3 Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie 38
7.4 Die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden 38
7.5 Ausgleichsmaßnahmen 38
7.6 Planungsrechtliche Festsetzungen 38
8 Naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen 43
9 Rechnerischer Nachweis der Kompensation 44
10 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren 46
11 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen 46
12 Literatur- und Quellenverzeichnis 47

Starkregenbetrachtung vom 5.6.2024
Stellungnahme Landratsamt Heilbronn vom 29.7.2024
Siehe Nachtrag zur Begründung.
Es wird Gelegenheit gegeben, in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen Stellung zu nehmen.

Es wird darauf hingewiesen

1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (Gemeinde@Obersulm.de), bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Gemeinde abgegeben werden können (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift),

3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks zweckmäßig.
Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung beim Bürgermeisteramt Obersulm, Bernhardstraße 1, 74182 Obersulm im 1. OG neben Zimmer 111 während der üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung, wo die genannten Unterlagen eingesehen werden können.

Obersulm, 1.10.2024
gez. Björn Steinbach, Bürgermeister

Anhang
Dokument (1/2)
Dokument (2/2)
Erscheinung
Obersulmer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 40/2024
von Gemeinde Obersulm
02.10.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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