Der Gemeinderat der Stadt Ditzingen hat am 12.11.2024 in der öffentlichen Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
2. Dem nachfolgenden Abwägungsergebnis, bei welchem die vorgebrachten Anregungen der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange dargestellt sind, wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander zugestimmt.
3. Dem erneuten Entwurf des Bebauungsplans „Gerlinger Weg“ Nr. 96.2 vom 09.10.2024 wird zugestimmt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 4 Abs.2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB für den Bebauungsplanentwurf „Gerlinger Weg“ eine erneute Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
5. Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf vom 09.10.2024 einschließlich Textteil sowie den örtlichen Bauvorschriften, die Begründung mit Umweltbericht, die umweltbezogenen Gutachten und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Lage des Planbereichs ist im folgenden Lageplan mit Geltungsbereich vom 03.02.2021 dargestellt.
- Lageplan vom 03.02.2021 –
Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf vom 09.10.2024 einschließlich Textteil sowie den örtlichen Bauvorschriften, die Begründung mit Umweltbericht und die umweltbezogenen Gutachten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
vom 29.11.2024 bis zum 03.01.2025
beim Stadtbauamt Ditzingen, Am Laien 1, 3. Stock im Bereich des Treppenaufgangs während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme und Äußerung öffentlich aus.
Ebenso sind die Unterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Ditzingen unter folgendem Link einzusehen: www.ditzingen.de/bauen-wohnen/buergerbeteiligung
(Ditzingen/Bauen&Wohnen/Bürgerbeteiligung-Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren). Auch über das Internetportal des Landes Baden-Württemberg können die genannten Unterlagen online eingesehen werden.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird festgelegt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Die wesentlichen Änderungen vom 09.10.2024 umfassen folgende Punkte:
Alle Änderungen wurden im Bebauungsplan in Rot hervorgehoben.
Stellungnahmen können während des Zeitraums elektronisch, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, wie schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, vorgebracht werden.
Folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden ausgelegt:
1. Von der Stadt eingeholte Stellungnahmen:
2. Umweltbezogene Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingingen. Im Einzelnen:
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
1. Zum Schutzgut Mensch
Umweltbericht, werkgruppe gruen, Stuttgart, 12.03.2024: |
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Schalltechnische Untersuchung, accon, Stuttgart, Januar 2024: |
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Regierungspräsidium Stuttgart, 22.12.2021: |
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Landesnaturschutzverband,20.12.2021: |
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Verkehrsuntersuchung, BrennerPlan, Stuttgart, September 2021: |
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Landratsamt Ludwigsburg, 12.01.2022: |
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Landratsamt Ludwigsburg, 04.07.2024: |
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2. Zum Schutzgut Tiere/ Pflanzen/ Biotope
Umweltbericht, werkgruppe gruen, Stuttgart, 12.03.2024: |
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Übersichtsbegehung Artenschutz und Habitatpotentialanalyse, werkgruppe gruen, Stuttgart, April 2021: |
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Regierungspräsidium Stuttgart,22.12.2021: |
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Landratsamt Ludwigsburg, 12.01.2022: |
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Landesnaturschutzverband,20.12.2021: |
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3. Zum Schutzgut Fläche
Umweltbericht, werkgruppe gruen, Stuttgart, 12.03.2024: |
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Verband Region Stuttgart, 26.11.2021: |
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Regierungspräsidium Stuttgart,22.12.2021: |
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Landesnaturschutzverband,20.12.2021: |
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4. Zum Schutzgut Boden
Umweltbericht, werkgruppe gruen, Stuttgart, 12.03.2024: |
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Geotechnische Untersuchung, RBS wave GmbH, Stuttgart, April 2023: |
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Regierungspräsidium Freiburg, 13.12.2021: |
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Landratsamt Ludwigsburg, 12.01.2022: |
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Landratsamt Ludwigsburg, 04.07.2024: |
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Regierungspräsidium Freiburg, 10.06.2024: |
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5. Zum Schutzgut Wasser
Umweltbericht, werkgruppe gruen, Stuttgart, 12.03.2024: |
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Geotechnische Untersuchung, RBS wave GmbH, Stuttgart, April 2023: |
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Starkregenrisikomanagement, Gefährdungsanalyse und Maßnahmenplanung, geomer, Heidelberg, März 2023: |
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Landratsamt Ludwigsburg, 12.01.2024: |
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Verband Region Stuttgart, 26.11.2021 |
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Regierungspräsidium Stuttgart,22.12.2021: |
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Regierungspräsidium Freiburg, 13.12.2021: |
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Landratsamt Ludwigsburg, 04.07.2024: |
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Regierungspräsidium Stuttgart,21.06.2024: |
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6. Zum Schutzgut Luft/ Klima
Umweltbericht, werkgruppe gruen, Stuttgart, 12.03.2024: |
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Regierungspräsidium Stuttgart,22.12.2021: |
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7. Zum Schutzgut Landschaft
Umweltbericht, werkgruppe gruen, Stuttgart, 12.03.2024: |
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Regierungspräsidium Stuttgart,22.12.2021: |
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8. Zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Umweltbericht, werkgruppe gruen, Stuttgart, 12.03.2024: |
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Regierungspräsidium Stuttgart,22.12.2021: |
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Anlass der Planung:
Das ca. 4,6 ha umfassende Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand des Stadtteils Hirschlanden.
Zur Steuerung der baulichen Entwicklung, der im genehmigten Flächennutzungsplan der Stadt Ditzingen beinhalteten Wohnbaufläche „Gerlinger Weg“, wurde im Jahr 2021 der Aufstellungsbeschluss für den gleichnamigen Bebauungsplan im Regelverfahren gefasst.
Im Bereich des Baugebiets „Gerlinger Weg“ konnte seitens der Stadt Ditzingen ein Ankaufverfahren erfolgreich durchgeführt werden. Damit sind die bodenrechtlichen Bedingungen gegeben, um nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die zukünftige Entwicklung des Gebietes zu schaffen.
Ziele und Zwecke der Planung:
Durch den Bebauungsplan „Gerlinger Weg“ sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung der oben dargestellten Fläche, insbesondere im Hinblick auf die Umgebungsbebauung und die umgebenden Verkehrsstraßen, geschaffen werden. Ziele sind dabei unter anderem die Bereitstellung von Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung sowie die Umsetzung der Ziele des „Masterplan Wohnen“. Außerdem ist eine qualitätsvolle und nutzerfreundliche Grünausstattung des Plangebietes sowie die Anbindung des Fuß-/Radwegenetzes an den Landschafts- und Siedlungsraum angestrebt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ditzingen 18.11.2024 gez.
Ulrich Bahmer
Bürgermeister