Aus den Rathäusern

Erneuter Auslegungsbeschluss Bebauungsplan „Gerlinger Weg“, Nr. 96.2 in Ditzingen- Hirschlanden

Der Gemeinderat der Stadt Ditzingen hat am 12.11.2024 in der öffentlichen Sitzung folgende Beschlüsse gefasst: Dem nachfolgenden Abwägungsergebnis,...

Der Gemeinderat der Stadt Ditzingen hat am 12.11.2024 in der öffentlichen Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Dem nachfolgenden Abwägungsergebnis, bei welchem die vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit dargestellt sind, wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander zugestimmt.

2. Dem nachfolgenden Abwägungsergebnis, bei welchem die vorgebrachten Anregungen der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange dargestellt sind, wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander zugestimmt.

3. Dem erneuten Entwurf des Bebauungsplans „Gerlinger Weg“ Nr. 96.2 vom 09.10.2024 wird zugestimmt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 4 Abs.2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB für den Bebauungsplanentwurf „Gerlinger Weg“ eine erneute Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

5. Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf vom 09.10.2024 einschließlich Textteil sowie den örtlichen Bauvorschriften, die Begründung mit Umweltbericht, die umweltbezogenen Gutachten und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Lage des Planbereichs ist im folgenden Lageplan mit Geltungsbereich vom 03.02.2021 dargestellt.

- Lageplan vom 03.02.2021 –

Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf vom 09.10.2024 einschließlich Textteil sowie den örtlichen Bauvorschriften, die Begründung mit Umweltbericht und die umweltbezogenen Gutachten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

vom 29.11.2024 bis zum 03.01.2025

beim Stadtbauamt Ditzingen, Am Laien 1, 3. Stock im Bereich des Treppenaufgangs während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme und Äußerung öffentlich aus.

Ebenso sind die Unterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Ditzingen unter folgendem Link einzusehen: www.ditzingen.de/bauen-wohnen/buergerbeteiligung

(Ditzingen/Bauen&Wohnen/Bürgerbeteiligung-Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren). Auch über das Internetportal des Landes Baden-Württemberg können die genannten Unterlagen online eingesehen werden.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird festgelegt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Die wesentlichen Änderungen vom 09.10.2024 umfassen folgende Punkte:

  • Überarbeitung der Lärmfestsetzungen
  • Überarbeitung der Festsetzung bezüglich Retentionszisternen

Alle Änderungen wurden im Bebauungsplan in Rot hervorgehoben.

Stellungnahmen können während des Zeitraums elektronisch, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, wie schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, vorgebracht werden.

Folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden ausgelegt:

1. Von der Stadt eingeholte Stellungnahmen:

  • Übersichtsbegehung Artenschutz und Habitatpotentialanalyse, werkgruppe gruen, Stuttgart, April 2021
  • Umweltbericht mit Grünordnungsplan, werkgruppe gruen, Stuttgart, Oktober 2024
  • Geotechnische Untersuchung, RBS wave GmbH, Stuttgart, April 2023
  • Schalltechnische Untersuchung, accon, Stuttgart, Oktober 2024
  • Starkregenrisikomanagement, Gefährdungsanalyse und Maßnahmenplanung, geomer, Heidelberg, März 2023
  • Verkehrsuntersuchung, BrennerPlan, Stuttgart, September 2021

2. Umweltbezogene Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingingen. Im Einzelnen:

  • Landratsamt Ludwigsburg, 12.01.2022
  • Verband Region Stuttgart, 26.11.2021
  • Regierungspräsidium Stuttgart,22.12.2021
  • Landesnaturschutzverband,20.12.2021
  • Regierungspräsidium Freiburg, 13.12.2021
  • Landratsamt Ludwigsburg, 04.07.2024
  • Regierungspräsidium Freiburg, 10.06.2024
  • Regierungspräsidium Stuttgart, 21.06.2024

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

1. Zum Schutzgut Mensch

Umweltbericht, werkgruppe gruen, Stuttgart, 12.03.2024:
  • Informationen zu den Auswirkungen der Planung hinsichtlich Immissionen, Veränderung des Landschaftsbildes, auf die Gesundheit und die Erholungsfunktion der Landschaft.
Schalltechnische Untersuchung, accon, Stuttgart, Januar 2024:
  • Informationen zu den zu erwartenden Lärmbelastungen durch den Straßenverkehr und durch die in unmittelbarer Nähe gelegenen Gewerbebetriebe
  • Erörterung von Maßnahmen zum Schallschutz im Plangebiet
Regierungspräsidium Stuttgart, 22.12.2021:
  • Hinweis auf § 1 Abs. 3 – 5 BauGB (nachhaltige städtebauliche Entwicklung, Berücksichtigung der sozialen Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftiger Generationen, dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt sowie einer natürlichen Lebensgrundlage)
Landesnaturschutzverband,20.12.2021:
  • Anregung zur Berücksichtigung alternativer Mobilitätsformen
Verkehrsuntersuchung, BrennerPlan, Stuttgart, September 2021:
  • Informationen zu Verkehrsaufkommen und Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes und der Wirkung der Neuplanung.
Landratsamt Ludwigsburg, 12.01.2022:
  • Anregungen zum Lärmgutachten
  • Hinweis, dass landwirtschaftliche Flächen der Vorrangstufe I betroffen sind
  • Hinweis auf Geräusch- und Staub- sowie auf Geruchsimmissionen der umliegenden, an das Plangebiet angrenzenden, landwirtschaftlichen Flächen
Landratsamt Ludwigsburg, 04.07.2024:
  • Anregungen zum Thema Lärm in Bezug auf Außenwohnbereiche
  • Hinweis auf Verlagerung der Konfliktbewältigung durch die geplanten Maßnahmen vom Immissionsschutzrecht ins Baurecht

2. Zum Schutzgut Tiere/ Pflanzen/ Biotope

Umweltbericht, werkgruppe gruen, Stuttgart, 12.03.2024:
  • Bewertungen der Eingriffe in den Bestand hinsichtlich Tiere und Pflanzen als Bestandteil des Naturhaushaltes, in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt und derer Lebensräume sowie der Schutzgüter und Formulierung von Vermeidungs-, Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hierzu.
Übersichtsbegehung Artenschutz und Habitatpotentialanalyse, werkgruppe gruen, Stuttgart, April 2021:
  • Prüfung, ob gegebenenfalls artenschutzrechtliche Belange im Rahmen der weiteren Planung zu berücksichtigen sind
  • Erarbeitung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung oder zum Ausgleich einer erheblichen Beeinträchtigung für nach BNatSchG geschützte Arten im Sinne des § 44 BNatSchG
Regierungspräsidium Stuttgart,22.12.2021:
  • Hinweis auf § 1 Abs. 3- 5 BauGB (Berücksichtigung umweltschützender Anforderungen, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen)
Landratsamt Ludwigsburg, 12.01.2022:
  • Hinweis auf Prüfung der Feldhecke im Süden des Plangebietes ob geschütztes Biotop
  • Hinweis auf Festsetzung zum Thema insektenfreundliche Beleuchtung und Vogelschlag
  • Empfehlungen bezüglich Pflanzlisten
Landesnaturschutzverband,20.12.2021:
  • Anregungen zur Übersichtsbegehung Artenschutz und Habitatpotentialanalyse
  • Anregung Festsetzungen zum Thema insektenfreundliche Beleuchtung, Vogelschlag und kleintierdurchlässige Einfriedungen in den Bebauungsplan aufzunehmen.

3. Zum Schutzgut Fläche

Umweltbericht, werkgruppe gruen, Stuttgart, 12.03.2024:
  • Bewertungen der Eingriffe hinsichtlich eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden, der Möglichkeit der Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtungsmaßnahmen und Innenentwicklungsmaßnahmen sowie einer Begrenzung der Flächeninanspruchnahme und Formulierung von Vermeidungs-, Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hierzu.
Verband Region Stuttgart, 26.11.2021:
  • Hinweis auf Bruttowohndichte um die Belastung von Freiräumen und Bodenversiegelung zu reduzieren
Regierungspräsidium Stuttgart,22.12.2021:
  • Hinweis auf § 1 Abs. 3- 5 BauGB (nachhaltige städtebauliche Entwicklung, umweltschützenden Anforderungen, sozialgerechte Bodennutzung, vorrangig Maßnahmen der Innenentwicklung)
  • Hinweis auf § 1a Abs. 2 BauGB (sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Reduzierung der Flächeninanspruchnahme)
  • Hinweis auf den Regionalplan Stuttgart, hinsichtlich einer angemessenen Bruttowohndichte zur Reduzierung der Belastung von Freiräumen durch neue Siedlungsflächeninanspruchnahme
Landesnaturschutzverband,20.12.2021:
  • Hinweis auf schonenden Umgang mit Grund und Boden und Überprüfung des städtebaulichen Konzeptes auf dichtere Bebauung

4. Zum Schutzgut Boden

Umweltbericht, werkgruppe gruen, Stuttgart, 12.03.2024:
  • Bewertungen der Eingriffe in den Bestand hinsichtlich Einwirkungen auf den Boden sowie die Beeinträchtigung seiner natürlichen Funktion als Archiv der Natur und Kulturgeschichte und Formulierung von Vermeidungs-, Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hierzu.
Geotechnische Untersuchung, RBS wave GmbH, Stuttgart, April 2023:
  • Zur weiteren Planung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau, Wasserversorgung und Kanalisation
  • Dokumentation der Ergebnisse der Erkundung und Untersuchung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse im Plangebiet sowie ihre Beurteilung im Hinblick auf die Lösung einer bautechnischen Aufgabe nach dem Stand der Technik, darunter auch Angaben zur Beschaffenheit des dort anzutreffenden Bodens.
Regierungspräsidium Freiburg, 13.12.2021:
  • Empfehlung zur Übernahme diverser geotechnischer Hinweise in den Bebauungsplan
  • Empfehlung einer ingenieurgeologischen Übersichtsbegutachtung durch ein Fachingenieurbüro zur Untersuchung der generellen Baugrundverhältnisse
  • Empfehlungen zum Umgang mit Erdaushub (insbesondere mit Lösslehm)
Landratsamt Ludwigsburg, 12.01.2022:
  • Hinweis auf Vorkommen von hochwertigen Böden im Plangebiet und auf Umgang mit diesen
  • Vorschlag, Hinweis zum Thema Bodenschutz in den Bebauungsplan zu übernehmen
  • Hinweis auf Beachtung des Landes- Bodenschutz- und Altlastengesetzes (Erstellung eines Bodenschutzkonzeptes)
Landratsamt Ludwigsburg, 04.07.2024:
  • Hinweise zum Bodenschutzkonzept und zur bodenkundlichen Baubegleitung
  • Anregungen zum Erdmassenausgleich und zum Oberbodenmanagement
Regierungspräsidium Freiburg, 10.06.2024:
  • Hinweise zu geologischen Untersuchungen
  • Nennung von Informationsquellen zu den Untergrundverhältnissen

5. Zum Schutzgut Wasser

Umweltbericht, werkgruppe gruen, Stuttgart, 12.03.2024:
  • Bewertungen der Eingriffe in den Bestand hinsichtlich der Sicherung von Gewässern als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, der Verhütung von Wasserverunreinigungen oder sonstiger nachteiligen Veränderungen seiner Eigenschaften, einer sparsamen Verwendung von Wasser sowie des Erhalts der Leistungsfähigkeit des Wasserhaushaltes und Formulierung von Vermeidungs-, Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hierzu.
Geotechnische Untersuchung, RBS wave GmbH, Stuttgart, April 2023:
  • Zur weiteren Planung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau, Wasserversorgung und Kanalisation
  • Dokumentation der Ergebnisse der Erkundung und Untersuchung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse im Plangebiet sowie ihre Beurteilung im Hinblick auf die Lösung einer bautechnischen Aufgabe nach dem Stand der Technik, darunter auch Angaben zur Beschaffenheit des dort anzutreffenden Bodens.
Starkregenrisikomanagement, Gefährdungsanalyse und Maßnahmenplanung, geomer, Heidelberg, März 2023:
  • Gefährdungsanalyse eines außergewöhnlichen Starkregenereignisses mit anschließender Fließweganalyse
  • Simulation der Starkregensituation im Plangebiet
  • Entscheidung auf Basis der o.g. Simulation, ob es sinnvoll ist, Maßnahmen wie Gräben, Mulden oder erhöhte Straßen und Wege in der neuen Simulation zu integrieren
  • Erarbeitung entsprechender Maßnahmen zum Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser im Falle eines Starkregenereignisses
Landratsamt Ludwigsburg, 12.01.2024:
  • Anregungen zur Entwässerung des Plangebietes im Trennsystem
  • Empfehlung zu einer zentralen Regenwasserrückhaltung in einem offenen Becken
  • Hinweis, dass das Plangebiet im Wasserschutzgebiet Zone IIIA liegt
  • Empfehlung Hinweise zum Thema Umgang mit Grundwasser in den Bebauungsplan aufzunehmen
  • Hinweis auf Gefahr von Überflutung durch Starkregen
Verband Region Stuttgart, 26.11.2021
  • Hinweis, dass sich das Plangebiet in einem Wasserschutzgebiet befindet
Regierungspräsidium Stuttgart,22.12.2021:
  • Verweis auf Verordnung für länderübergreifenden Hochwasserschutz insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen des Klimawandels
Regierungspräsidium Freiburg, 13.12.2021:
  • Hinweis, dass sich das Plangebiet innerhalb der Wasserschutzzone IIIA, in einem Wasserschutzgebiet befindet
  • Hinweis auf Rechtsverordnung des Landratsamtes zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage
Landratsamt Ludwigsburg, 04.07.2024:
  • Hinweise und Anregungen zum Entwässerungskonzept
  • Hinweise zum Thema Starkregen
Regierungspräsidium Stuttgart,21.06.2024:
  • Verweise auf Bundesraumordnungsplan Hochwasser
  • Hinweise auf Prüfpflicht von Starkregenereignissen

6. Zum Schutzgut Luft/ Klima

Umweltbericht, werkgruppe gruen, Stuttgart, 12.03.2024:
  • Bewertungen der Eingriffe in den Bestand hinsichtlich der Veränderung von Flächennutzungen wie die Versiegelung von Böden oder die Errichtung von Gebäuden und deren Auswirkungen auf das Klima und Formulierung von Vermeidungs-, Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hierzu.
Regierungspräsidium Stuttgart,22.12.2021:
  • Hinweis auf § 1 Abs. 3- 5 BauGB (Förderung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, Förderung und Erfüllung der Klimaschutzziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes)
  • Verweis auf Verordnung für länderübergreifenden Hochwasserschutz insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen des Klimawandels

7. Zum Schutzgut Landschaft

Umweltbericht, werkgruppe gruen, Stuttgart, 12.03.2024:
  • Bewertungen der Eingriffe in den Bestand hinsichtlich der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft sowie deren Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen und Formulierung von Vermeidungs-, Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hierzu.
Regierungspräsidium Stuttgart,22.12.2021:
  • Hinweis auf § 1 Abs. 3- 5 BauGB (Erhalt und Entwicklung der städtebaulichen Gestalt sowie des baukulturellen Orts- und Landschaftsbildes)

8. Zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Umweltbericht, werkgruppe gruen, Stuttgart, 12.03.2024:
  • Bewertungen der Eingriffe in den Bestand hinsichtlich Kultur- und sonstigen Sachgütern, die von gesellschaftlicher Bedeutung sind oder als architektonisch wertvolle Bauten oder archäologische Fundstellen zählen und Formulierung von Vermeidungs-, Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hierzu.
Regierungspräsidium Stuttgart,22.12.2021:
  • Hinweis auf § 1 Abs. 3- 5 BauGB (Erhalt und Entwicklung der städtebaulichen Gestalt sowie des baukulturellen Orts- und Landschaftsbildes)

Anlass der Planung:

Das ca. 4,6 ha umfassende Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand des Stadtteils Hirschlanden.

Zur Steuerung der baulichen Entwicklung, der im genehmigten Flächennutzungsplan der Stadt Ditzingen beinhalteten Wohnbaufläche „Gerlinger Weg“, wurde im Jahr 2021 der Aufstellungsbeschluss für den gleichnamigen Bebauungsplan im Regelverfahren gefasst.

Im Bereich des Baugebiets „Gerlinger Weg“ konnte seitens der Stadt Ditzingen ein Ankaufverfahren erfolgreich durchgeführt werden. Damit sind die bodenrechtlichen Bedingungen gegeben, um nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die zukünftige Entwicklung des Gebietes zu schaffen.

Ziele und Zwecke der Planung:

Durch den Bebauungsplan „Gerlinger Weg“ sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung der oben dargestellten Fläche, insbesondere im Hinblick auf die Umgebungsbebauung und die umgebenden Verkehrsstraßen, geschaffen werden. Ziele sind dabei unter anderem die Bereitstellung von Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung sowie die Umsetzung der Ziele des „Masterplan Wohnen“. Außerdem ist eine qualitätsvolle und nutzerfreundliche Grünausstattung des Plangebietes sowie die Anbindung des Fuß-/Radwegenetzes an den Landschafts- und Siedlungsraum angestrebt.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ditzingen 18.11.2024 gez.

Ulrich Bahmer

Bürgermeister

Anhang
Dokument (1/2)
Dokument (2/2)
Erscheinung
Ditzinger Anzeiger – Amtsblatt
Ausgabe 47/2024
von Stadt Ditzingen
21.11.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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