Aufgrund der bevorstehenden Erschließungsarbeiten für das Gewerbegebiet „Am Unteren Auweg II“ sowie die weitere Umsetzung der innerörtlichen Entlastungsstraße in Haßmersheim kommt es im Zuge dieser Arbeiten – insbesondere im Bereich des geplanten Kreisverkehres bei der Kläranlage – zu Verkehrsbeeinträchtigungen.
Die Bauarbeiten für diesen Teilabschnitt beginnen offiziell am 30. März 2026. Zu diesem Zeitpunkt ergeben sich zunächst noch keine Auswirkungen auf den regulären Straßenverkehr.
Aufgrund vorbereitender Arbeiten wird die Umlegung des Neckartalradwegs vollzogen, der für die gesamte Dauer der Baumaßnahme – voraussichtlich bis in das vierte Quartal 2027 – entsprechend vor Ort ausgeschildert umgeleitet bleibt.
Ab Montag, 20. April 2026 wird zur Durchführung der Arbeiten am neuen Kreisverkehr eine verkehrliche Einschränkung mit Sperrung eingerichtet. Die gewohnte Durchfahrt zwischen Haßmersheim Richtung Mosbach und Hochhausen Richtung Haßmersheim ist in diesem Zeitraum nur eingeschränkt möglich. Der überörtliche Verkehr wird offiziell über Gundelsheim umgeleitet.
Um die Erreichbarkeit dennoch bestmöglich aufrechtzuerhalten, wird eine provisorische Fahrspur durch das Baufeld eingerichtet. Diese steht dauerhaft für Rettungsfahrzeuge sowie für den öffentlichen Personennahverkehr bzw. Schülerbusverkehr zur Verfügung.
Für den übrigen Verkehr gelten grundsätzlich folgende Regelungen:
Baustellenspezifische Arbeiten können zu kurzfristigen Abweichungen der vorgenannten Regelungen führen.
(Gem. Haßmersheim)