Gemeinderat

Erschließung Steigäcker beschlossen

Erneut beraten wurde im Gemeinderat die Beauftragung der Erschließungsplanung beim Baugebiet Steigäcker mit Abgabe der Erklärung der Gemeinde übersteigende...

Erneut beraten wurde im Gemeinderat die Beauftragung der Erschließungsplanung beim Baugebiet Steigäcker mit Abgabe der Erklärung der Gemeinde übersteigende Kosten zu übernehmen. Bürgermeister Martin Buchwald begrüßte zum Thema Herrn Felix Boenigk sowie Herrn Rene Brzezinski von der Kommunalentwicklung Baden-Württemberg (KE). Er legte dar, dass der Gemeinderat zum genannten Thema bereits im Rahmen der Sitzung im Mai beraten hatte. Hierzu war innerhalb von drei Wochen erneut zu beraten, da er dem Beschluss gemäß §43 Abs. 2 Gemeindeordnung mit Schreiben vom 2. Juni 2025 widersprochen hatte.

Um das Baugebiet Steigäcker zu erschließen, ist ein Erschließungskostenvertrag mit der KE abzuschließen. Basis hierfür ist die bereits abgeschlossene städtebauliche Vereinbarung. Bei unserem Beschlussvorschlag bitte ich zu berücksichtigen, dass die von der KE vorgeschlagene einseitige Erklärung der Gemeinde zur Übernahme von übersteigenden Kosten aus Rechtssicherheitsgründen zwischenzeitlich grundlegender Bestandteil der städtebaulichen Vereinbarung ist und das die Kosten für die äußere Erschließung ebenfalls enthalten sind. Felix Boenigk von der KE führte erläuternd aus, dass die KE hier als reiner Dienstleister tätig ist. Dabei kommt nur zur Ausführung, was der Gemeinderat beschlossen hat. Hierfür werden keine Eigenmittel der KE eingesetzt. Vor diesem Hintergrund sind sowohl der Erschließungskostenvertrag wie auch die einseitige Erklärung der Gemeinde zur Übernahme von übersteigenden Kosten mit der KE erforderlich. Auf Frage aus dem Gremium verwies Bürgermeister Buchwald auf die umfassenden zusätzlichen Informationen, die bereits vor der Einladung zur Mai-Sitzung an den Gemeinderat versandt wurden. Nach Beratung wurde einstimmig beschlossen und die Verwaltung beauftragt, den Erschließungskostenvertrag abzuschließen und die einseitige Erklärung der Gemeinde zur Übernahme von übersteigenden Kosten mit der KE zu unterzeichnen.

Eigenkontrollverordnung wird weitergeführt

Entsprechend der Beschlusslage des Gemeinderats wurde der Auftrag zur Ausführung einer Kamera-Befahrung der Abwasser- wie auch der Regenwasserkanäle im Ortsteil Neuweiler mit rund 15 Kilometern Schachtlänge im Zuge der verpflichtenden Umsetzung der Eigenkontrollverordnung (EKVO) durchgeführt. Im Juni 2023 wurde die weitere Fortführung der EKVO für die Ortsteile Gaugenwald, Hofstett und Zwerenberg mit weiteren 11 Kilometern beschlossen und in diesem Zuge die weitere Befahrung der Kanäle durchgeführt. Zur Beratung standen damit die Kanalbefahrungen für die Ortsteile Agenbach, Oberkollwangen und Breitenberg mit einer Länge von 16,6 Kilometern und 470 Schächten für runde 120.000 Euro. Michael Burmeister vom Büro Gauss Ingenieurtechnik, Rottenburg konnte in der Sitzung zudem die Ergebnisse der bereits durchgeführten Befahrungen vorstellen. Hierzu betonte er, dass nach § 83 Absatz 2 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg die Betreiber von Abwasseranlagen wie Kläranlagen und Kanalisation diese regelmäßig, d.h. alle 10 Jahre selbst überprüfen müssen, um den ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb zu gewährleisten und die Beschaffenheit des Abwassers festzustellen. Bei den Kanälen im Kernort in Neuweiler wurden 35 Prozent der Kanäle als schadhafte zu sanierende Bereiche der Schadensklassen 0 und 1 eingestuft, bei den Kanälen in Gaugenwald, Hofstett und Zwerenberg nur rund 21 Prozent. Hierzu verwies er insbesondere auf nicht fachgerecht eingebaute Anschlüsse, Risse und Scherbenbildung sowie Wurzeleinwüchse. Auch in den Schächten selbst waren Brüche, defekte Gerinne sowie fehlende Steighilfen festzustellen. Die Sanierungskosten bezifferte er auf über eine Million Euro. Diese können auf die kommenden Jahre verteilt werden. Dabei enthalten sind auch die bereits vergebenen Arbeiten zur Schachtsanierung sowie die im Zuge der Ortsdurchfahrt Oberkollwangen durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen. Nach Aussprache wurde einstimmig beschlossen, die weitere Befahrung der Kanäle wie vorgetragen über das Ingenieurbüro Gauss, Rottenburg auszuschreiben sowie die Kanalsanierung im Zuge der Umsetzung der Eigenkontrollverordnung in den kommenden Haushalten einzuplanen.

Zuschuss für Spielvereinigung gewährt

Mit Schreiben vom Mai dieses Jahres hatte die Spielvereinigung Berneck/Zwerenberg einen Baukostenzuschuss nach Punkt 5 der Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Neuweiler für den Bau eines Geräteschuppens beantragt. Hier ist eine Sonderförderung für größere Vorhaben mit in der Regel 15 Prozent möglich. Nach kurzer Beratung wurde einstimmig festgehalten, dass die Förderung mit 15 Prozent im Rahmen des Haushalts 2026 eingeplant werden soll.

Sanierung Gemeindegebäude

Bei der aktuell durchgeführten Sanierung des Gemeindegebäudes Nagolder Straße 9 im Zuge der Umsetzung der Ortskernsanierung wurde festgestellt, dass die Schindelfassade stark schadhaft ist. Bautechniker Bernd Günthner erläuterte den Sachverhalt und das vorliegende Angebot der ausführenden Firma Feuerbacher. Dabei gab er zu bedenken, dass bei dem denkmalgeschützten Gebäude zahlreiche Eckanschlüsse und Anschlüsse von Fenstern vorhanden sind, die im Zuge des Angebots zu Mehrkosten führen können. Auch sind diesem die Schindeln sowie die Flaschnerarbeiten für die Kehl- und Traufausbildungen hinzuzurechnen. Damit wird insgesamt mit Kosten in Höhe von rund 120.000 Euro gerechnet. Die Flaschnerarbeiten konnten verwaltungsseitig vergeben werden. Die Arbeiten zur Erneuerung der Schindelfassade wurden einstimmig an die Firma Feuerbacher, Neuweiler vergeben.

Vorkaufsrecht Waldgrundstück

Nach kurzer Beratung wurde bei einer Gegenstimme beschlossen, das Vorkaufsrecht beim Waldgrundstück Flurstück Nummer 251 in Zwerenberg auszuüben. Das mit der langen Seite an den Gemeindewald angrenzende Grundstück hat nur eine geringe Tiefe und bot sich daher an, um den Gemeindewald wie auch das betreffende Grundstück besser bewirtschaften zu können.

Was sonst noch interessiert

Einstimmig erteilt wurde in zwei Fällen das Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag. Beantragt wurden die Erstellung eines Schuppens für landwirtschaftliche Maschinen im Waldeckweg 11 in Zwerenberg sowie der Dachgeschossumbau eines Wohnhauses in der Hauptstraße 18 in Breitenberg.

Erscheinung
Neuweiler In the middle of THE WÄLD – Amts- und Mitteilungsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
von Gemeinde Neuweiler
02.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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