Seit einigen Monaten ist im Rathaus Bad Teinach (Zimmer 206 – Passamt) das Anfertigen eines digitalen Fotos mit dem neuen System PointID der Bundesdruckerei möglich. Das Lichtbild wird vom Bürger selbständig an diesem Gerät vor Ort angefertigt und mittels eines Codes direkt in den Passantrag bzw. Personalausweisantrag übernommen. Für die Erstellung eines digitalen Lichtbildes mittels PointID fällt eine bundesweit einheitliche Gebühr in Höhe von 6,00 € an. Alternativ bieten Fotodienstleister (Fotografen oder Drogeriemärkte) digitale Passbilder an, die über einen Upload mittels eines QR-Codes bereitgestellt werden. Papierbasierte Passbilder sind nicht mehr zulässig.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de.
Urlaubszeit - Reisezeit
Gültigkeit von Pässen und Personalausweisen rechtzeitig überprüfen
Für alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Verpflichtung, einen gültigen Ausweis zu besitzen und diesen auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen. Personalausweise und Reisepässe können nicht verlängert werden; es muss nach Ablauf der Gültigkeit immer ein neues Ausweisdokument beantragt werden!
Der Antragsteller muss jeweils ein aktuelles digitales und biometrietauglichesPassbild sowie den bisherigen Ausweis oder Pass vorlegen. Evtl. muss auch eine Geburtsurkunde vorgelegt werden. Antragsteller müssen wegen der Unterschrift bzw. Fingerabdrücken unbedingt persönlichauf dem Rathaus erscheinen.
Auskünfte darüber, für welches Land welche Papiere benötigt werden, geben u. a. die Reiseveranstalter sowie das Auswärtige Amt im Internet unter www.auswaertiges-amt.de. Zuständig für die Ausstellung neuer Ausweise im Rathaus Bad Teinach ist Frau Huissel, Zimmer 206, Telefon 9292-23, E-Mail: huissel@bad-teinach-zavelstein.de.
Momentan liegt die Bearbeitungszeit für Reisepässe bei der Bundesdruckerei bei ca. 4 bis 6 Wochen; Personalausweise dauern ca. 2 bis 3 Wochen.
Ausweisdokumente für Kinder
Zum 01.01.2024 wurde der Kinderreisepass abgeschafft. D.h. dass nun auch für Kinder für Auslandsreisen ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden muss. Auch für Kinder wird ein digitales biometrisches Foto benötigt. Außerdem sind eine Geburtsurkunde sowie die Zustimmung beider Sorgeberechtigter erforderlich. Das persönliche Erscheinen des Kindes/Minderjährigen ist Pflicht.
Nachstehend die aktuellen Gebühren für Ausweisdokumente:
Reisepass | ||||
32 Seiten | 48 Seiten | Expresspass 32 Seiten | Expresspass 48 Seiten | |
bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig) | 37,50 € | 59,50 € | 69,50 € | 91,50 € |
ab dem vollendeten 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig) | 70,00 € | 92,00 € | 102,00 € | 124,00 € |
| vorläufiger Reisepass | 26,00 € | |||
Personalausweis | ||||
Antragsteller ab 24 Jahren (10 Jahre gültig) | 46,00 € | |||
Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig) | 27,60 € | |||
Vorläufiger Personal-ausweis (3 Monate gültig) | 10,00 € | |||
| Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion und Ändern der Transport-Pin in eine persönliche PIN | Gebührenfrei | |||
| Nachträgliches Einschalten der Online-Funktion | Gebührenfrei | |||
| Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen) | Gebührenfrei | |||
| Anfertigen digitales Lichtbild am PointID | 6,00 € | |||