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Erweiterter Nichtraucherschutz in Baden-Württemberg: Neues Landesnichtraucherschutzgesetz tritt zum 1. Juni 2026 in Kraft

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 4. Februar 2026 ein umfassendes Änderungsgesetz zum Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG) beschlossen. ...

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 4. Februar 2026 ein umfassendes Änderungsgesetz zum Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG) beschlossen.

Das neue Landesnichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg tritt zum 1. Juni 2026 in Kraft. Mit der Neuregelung wird der Schutz vor Passivrauch deutlich ausgeweitet und an aktuelle Entwicklungen – insbesondere durch neue Rauch- und Dampfprodukte – angepasst.

Ziel des Gesetzes ist es, die Bevölkerung wirksam vor gesundheitlichen Gefahren durch Tabakrauch sowie durch Aerosole und Dämpfe von E-Zigaretten, E-Shishas und Tabakerhitzern zu schützen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Schutz von Kindern, Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personengruppen.

Neben klassischen Tabakprodukten umfasst das Rauchverbot nun ausdrücklich auch E-Zigaretten, E-Shishas, Tabakerhitzer sowie vergleichbare Dampfprodukte.

Der Anwendungsbereich des Gesetzes wurde deutlich erweitert. Neben öffentlich zugänglichen Innenräumen und Einrichtungen gilt das Rauch- und Dampfverbot künftig unter anderem auch in:

  • Behörden und öffentlichen Einrichtungen,
  • Schulen, Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Jugendhilfe,
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
  • überdachten Einkaufspassagen,
  • Freibädern sowie Freizeit- und Vergnügungsparks,
  • sowie neu: an Straßenbahn- und Bushaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Gerade das Rauchverbot an Haltestellen stellt eine wesentliche Neuerung dar und dient dem Schutz von Fahrgästen in oft stark frequentierten und engen Wartebereichen.

Für gastronomische Betriebe gelten strengere Vorgaben. Gleichzeitig bleiben unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen bestehen, etwa für kleine, getränkegeprägte Gaststätten oder klar abgegrenzte Raucherbereiche, sofern der Nichtraucherschutz gewährleistet ist.

Betreiberinnen und Betreiber der betroffenen Einrichtungen sind verpflichtet, die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Hierzu gehört insbesondere die deutliche Kennzeichnung der Rauchverbote sowie das Ergreifen geeigneter Maßnahmen bei Verstößen.

Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern von bis zu 500 Euro geahndet werden.

Mit dem neuen Landesnichtraucherschutzgesetz setzt Baden-Württemberg ein klares Zeichen für den Gesundheitsschutz und die Anpassung an neue Konsumformen. Die Erweiterung auf Dampfprodukte sowie die Einbeziehung weiterer öffentlicher Räume – insbesondere von ÖPNV-Haltestellen – tragen zu einer spürbaren Verbesserung der Luftqualität und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bei.

Das vollständige Landesnichtraucherschutzgesetz kann unter folgendem Link eingesehen werden: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/gesetze-und-verordnungen/gesetzblatt/detail/2026-14

Die Gemeinde Schonach bittet alle Bürgerinnen und Bürger, das Landesnichtraucherschutzgesetz, welches zum 1. Juni 2026 in Kraft tritt, entsprechend zu beachten.

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exklusiv online
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