Bei der Einwohnerversammlung in der Sülchgauhalle am 20. Mai 2025 hat Ortsvorsteher Thomas Stopper unter anderem mitgeteilt, dass man den Festplatz beim Jugendhaus in Richtung Westen um 11 Ar erweitern wolle. Für den Bau der Bundesstraße 28 parallel zur Eisenbahntrasse wurden vom Festplatz 23 Ar benötigt, jedoch kein entsprechender Ersatz geschaffen. Immerhin sei durch das Fischerfest, das Herbstfest des Musikvereins und durch viele andere Veranstaltungen der Festplatz gut genutzt. Es wurde bei den Veranstaltungen auf dem Gelände festgestellt, dass eine gewisse räumliche Enge eingetreten ist. Die Festlichkeiten können nicht mehr so gestaltet werden, wie vor dem Bau der neuen Straße. Wegen einer Erweiterung des Festplatzes in Richtung Westen sei man mit den zuständigen Ämtern in Verhandlungen.
Werfen wir einen Blick in die Vergangenheit. Der erste größere Platz für Feste war auf dem Gelände an der Neckarstraße/Wasenstraße. Auf diesem Wiesengelände fand auch turnusgemäß alle zwei Jahre das traditionelle Eierlesen statt. Nachdem dort auf dem Gelände ein viergruppiger Kindergarten gebaut und am 14.10.1973 eingeweiht wurde, musste man einen neuen Platz für Festlichkeiten suchen. Man einigte sich im Ortschaftsrat zusammen mit den Vereinen auf eine gemeindeeigene Fläche nördlich der Bahnlinie, angrenzend an die Bahnunterführung. In den Jahren 1974/75 wurde der Festplatz dort neu angelegt und von unserem damaligen Fronmeister Erich Geiger mit freiwilligen Helfern aus den Vereinen teilweise mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt.
In den 1980er-Jahren wurde das Festplatzgelände immer wieder von Landfahrern mit ihren Wohnmobilen unerlaubt benutzt und teilweise in einem schlechten Zustand verlassen. Auf das Festplatzgelände zu fahren und dort zu campieren war möglich, weil der Platz teilweise frei zugänglich war. Der damalige Ortsvorsteher Sepp Hör hat das Problem aufgegriffen und eine lückenlose Bepflanzung rings um das Gelände vorgeschlagen. Der Ortschaftsrat und vor allem die Vereine begrüßten die Pflanzaktion und sagten ihre Unterstützung zu. In den Kiebinger Mitteilungen wurde entsprechend berichtet.
Im Jahr 1985 entwickelte Sepp Hör zusammen mit dem Obst- und Gartenbauverein (OGV) ein Bepflanzungskonzept. Schon Tage vor der Aktion haben sich einige Mitglieder des OGV unter der Anleitung von Karl Geiger für die Arbeiten gründlich vorbereitet. Sie haben die Pflanzreihen ausgesteckt und eine Arbeitsplanung erarbeitet. Im Mitteilungsblatt wurde Folgendes berichtet:
„Rund 50 freiwillige Helfer hatten sich am letzten Samstag (13.4.1985) zu der großen Bepflanzungsaktion eingefunden. Der Jüngste war gerade 15 Jahre alt und der Älteste will noch in diesem Jahr seinen 70. Geburtstag feiern.“ Sepp Hör bedankte sich nach den Arbeiten ganz herzlich beim Obst- und Gartenbauverein, bei der Butzenzunft, dem Fischereiverein und dem Musikverein, der Feuerwehr, dem Turn- und Sportverein und Trachtenverein und nicht zuletzt bei den Mitgliedern des Ortschaftsrates. Er freute sich, dass so viele seinem Aufruf trotz schlechtem Wetter gefolgt sind. Er resümierte, dass die gemeinsame Aktion ein voller Erfolg war und bedankte abschließend mit einem herzlichen Vergelts Gott!
Zu der geplanten Erweiterung des Festplatzes noch einige Anmerkungen:
Unter dem Begriff „Natura 200“ und der sogenannten FFH-Richtlinie (Flora, Fauna, Habitat) wurde im Bereich der Kiebinger Gemarkung unter anderem das sehr große Gebiet zwischen der Eisenbahntrasse, der Rottenburger Osttangente und dem Neckar bis zum Kiebinger Festplatzgelände als ökologisch wertvoller Bereich gesehen und vor über 25 Jahren als schützenswert ausgewiesen.
Im März 2019 fand auf dem Festplatzgelände eine große Baumfäll- und Rodungsaktion für den Neubau der B 28 statt. Insgesamt 32 Bäume, überwiegend Linden und einige Ahorn- und Birkenbäume wurden mit schwerem Gerät und Hochleistungssägen gefällt. Eine sehr große Anzahl von Hecken mit verschiedenen Feldgehölzen sind beseitigt worden. Ein Kahlschlag war entstanden.
Wie bereits eingangs erwähnt, wurden ca. 23 Ar des Festplatzes für den Straßenneubau B 28 benötigt. Der Bund als Bauherr und Straßenbaulastträger hätte für die Inanspruchnahme der Fläche einen entsprechenden Ausgleich schaffen müssen. Dieser hat bis dato nicht stattgefunden.
Da die Erweiterung nach Westen im Natura2000-Gebiet vorgesehen ist, gab es wohl keine Einigung mit den zuständigen Behörden wegen einem relativ kleinen Eingriff in die Natur.
Nach meiner Auffassung kann und darf es keine Hinderungsgründe geben, wenn man den Festplatz um ca. 11 Ar in dem Gebiet erweitert. Wenn man in einem, als ökologisch sehr wohl gesehenem Gebiet eine Straße bauen kann, muss es auch möglich sein, den Festplatz mit einer Schotter-Rasenfläche zu erweitern. Es ist zu hoffen, dass es bald zu einer Einigung kommt.
Ottmar Raidt
Quellen: Veröffentlichung in den Kiebinger Mitteilungen; eigene Aufzeichnungen und Feststellungen