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Es gibt mehr Geld

Jeweils Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen Zum 01. Januar 2025 werden die Pflegesachleistungen und das Pflegegeld in den Pflegegraden...
Zum 1. Januar 2025 werden die Pflegesachleistungen und das Pflegegeld in den Pflegegraden 2 bis 5 erneut erhöht. Der Entlastungsbetrag gemäß §45b SGB XI beträgt dabei für alle Pflegegrade (1 - 5) einheitlich 131,- Euro. Der Beratungseinsatz ist bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich verpflichtend und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich verpflichtend
Zum 1. Januar 2025 werden die Pflegesachleistungen und das Pflegegeld in den Pflegegraden 2 bis 5 erneut erhöht. Der Entlastungsbetrag gemäß §45b SGB XI beträgt dabei für alle Pflegegrade (1 - 5) einheitlich 131,- Euro. Der Beratungseinsatz ist bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich verpflichtend und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich verpflichtendFoto: Grafik:pdl.konkret/sst

Jeweils Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Zum 01. Januar 2025 werden die Pflegesachleistungen und das Pflegegeld in den Pflegegraden 2 bis 5 erneut erhöht. Grundlage hierfür ist das Pflegeunterstützungs- und -Entlastungsgesetz (PUEG), welches am 01.07.2023 in Kraft getreten ist.

Damit steigen die jeweiligen Pflegesachleistungen von 761,- € auf 796,- € (Pflegegrad 2), von 1432,- € auf 1497,- € (Pflegegrad 3), von 1778,- € auf 1859,- € (Pflegegrad 4) und von 2200,- € auf 2299,- € (Pflegegrad 5).

Das Pflegegeld wird zum 01. Januar 2025 von 332,- € auf 347,- € (Pflegegrad 2), von 573,- € auf 599,- € (Pflegegrad 3), von 765,- € auf 800,- € (Pflegegrad 4) sowie von 947,- € auf 990,- € (Pflegegrad 5) angehoben. Keine Erhöhung beziehungsweise keine Leistungen gibt es nach wie vor für den Pflegegrad 1.

Die Verhinderungspflege – bis zu sechs Wochen im Jahr oder auch nur stundenweise – durch den Pflegedienst gemäß §39 SGB XI wird mit bis zu 1854,- Euro unterstützt. Optional können noch bis zu 843,- Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mittel der Kurzzeitpflege mit verwendet werden. Insgesamt ist eine Unterstützung von maximal 2528,- Euro im Jahr möglich. Dies gilt für Pflegegrad 2 bis 5.

Bei Bedarf erstellt die Kirchliche Sozialstation Walldorf-St. Leon-Rot e. V. ihren Klienten auf Wunsch gerne einen neuen Kostenvoranschlag, geplante Leistungen können auch entsprechend angepasst werden. Sollten Sie Fragen haben – einfach anrufen, Telefon: 06227 – 899 445 - 0. (rio)

Erscheinung
Walldorfer Rundschau
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Ausgabe 02/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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