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Eschbronn

Flurneuordnungs- und Vermessungsamt -untere Flurbereinigungsbehörde- Ruhe-Christi-Straße 29, 78628 Rottweil Öffentliche Bekanntmachung ...

Flurneuordnungs- und Vermessungsamt

-untere Flurbereinigungsbehörde-

Ruhe-Christi-Straße 29, 78628 Rottweil

Öffentliche Bekanntmachung

Flurneuordnung Eschbronn

Ankündigung von Vermessungsarbeiten zur Feststellung der Gebietsgrenze

Das Landratsamt Rottweil – Flurneuordnungs- und Vermessungsamt beabsichtigt, ab dem 1. Juli 2025 in den nächsten Monaten Vermessungsarbeiten entlang der Gebietsgrenze des Flurbereinigungsverfahrens Eschbronn durchzuführen.

Rechtsgrundlage für die Vermessungsarbeiten sind das Flurbereinigungsgesetz sowie das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg. Der Flurbereinigungsbeschluss für das Flurbereinigungsverfahren Eschbronn erfolgte am 12.08.2024.

Zur eindeutigen und rechtssicheren Bestimmung der Gebietsgrenze ist diese vermessungstechnisch festzustellen. Betroffen sind Grenzpunkte entlang der Gebietsgrenze. Die Gebietsgrenze umfasst im Wesentlichen die gemeinsame Gemarkungsgrenze der Gemeinde Eschbronn zu den Gemarkungen Schramberg (Flur Schönbronn), Dunningen, Lackendorf, Stetten, Weiler und Hardt. Der genaue Verlauf kann unter www.lgl-bw.de/4582 eingesehen werden.

Die mit der Durchführung der Vermessungsarbeiten beauftragten Personen sind nach § 35 Flurbereinigungsgesetz und § 17 Vermessungsgesetz befugt, die dafür benötigten Flurstücke zu betreten, Vermessungszeichen einzubringen sowie die zur Durchführung der Arbeiten notwendigen Maßnahmen zu treffen.

Flurstückseigentümerinnen und Flurstückseigentümer können bei den Vermessungsarbeiten dabei sein, ihre Anwesenheit ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Sebastian Bantel, Tel. 0741/244-924; sebastian.bantel@landkreis-rottweil.de oder direkt an die im Außendienst tätigen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter.

Helmstädter

Anhang
Dokument
Erscheinung
Königsfeld im Schwarzwald mit den Ortsteilen – Bürgerinfo und Gästejournal
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2025
von Gemeinde Königsfeld
19.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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