Flurneuordnungs- und Vermessungsamt
-untere Flurbereinigungsbehörde-
Ruhe-Christi-Straße 29, 78628 Rottweil
Ankündigung von Vermessungsarbeiten zur Feststellung der Gebietsgrenze
Das Landratsamt Rottweil – Flurneuordnungs- und Vermessungsamt beabsichtigt, ab dem 1. Juli 2025 in den nächsten Monaten Vermessungsarbeiten entlang der Gebietsgrenze des Flurbereinigungsverfahrens Eschbronn durchzuführen.
Rechtsgrundlage für die Vermessungsarbeiten sind das Flurbereinigungsgesetz sowie das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg. Der Flurbereinigungsbeschluss für das Flurbereinigungsverfahren Eschbronn erfolgte am 12.08.2024.
Zur eindeutigen und rechtssicheren Bestimmung der Gebietsgrenze ist diese vermessungstechnisch festzustellen. Betroffen sind Grenzpunkte entlang der Gebietsgrenze. Die Gebietsgrenze umfasst im Wesentlichen die gemeinsame Gemarkungsgrenze der Gemeinde Eschbronn zu den Gemarkungen Schramberg (Flur Schönbronn), Dunningen, Lackendorf, Stetten, Weiler und Hardt. Der genaue Verlauf kann unter www.lgl-bw.de/4582 eingesehen werden.
Die mit der Durchführung der Vermessungsarbeiten beauftragten Personen sind nach § 35 Flurbereinigungsgesetz und § 17 Vermessungsgesetz befugt, die dafür benötigten Flurstücke zu betreten, Vermessungszeichen einzubringen sowie die zur Durchführung der Arbeiten notwendigen Maßnahmen zu treffen.
Flurstückseigentümerinnen und Flurstückseigentümer können bei den Vermessungsarbeiten dabei sein, ihre Anwesenheit ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Sebastian Bantel, Tel. 0741/244-924; sebastian.bantel@landkreis-rottweil.de oder direkt an die im Außendienst tätigen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter.
Helmstädter