
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Berechnung der Schienenmaut drohen Pendlerinnen und Pendlern in Baden-Württemberg massive Einschnitte im S-Bahn- und Regionalverkehr. Die Folgen sind im Raum Karlsruhe noch nicht konkret feststellbar.
Der EuGH entschied konkret, dass die deutsche Preisbremse für Trassenpreise im Nahverkehr nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Damit könnten auf die Verkehrsunternehmen Mehrkosten in Milliardenhöhe zukommen – möglicherweise auch rückwirkend für mehrere Jahre. Bei den Trassenpreisen handelt es sich um Gebühren, die Verkehrsunternehmen an den Netzbetreiber DB InfraGO für die Nutzung der Schieneninfrastruktur zahlen.
Die Bundesnetzagentur hatte im vergangenen Jahr eine Preisbremse eingeführt, um den Nahverkehr für die Länder erschwinglich zu halten. DB InfraGO klagte dagegen und bekam nun Recht. Die Trassenpreise für 2025 und 2026 müssen nun neu festgelegt werden.
Für die Region Karlsruhe sind die Folgen derzeit kaum seriös zu beziffern. Der Karlsruher Verkehrsbund (KVV) verweist darauf, dass höhere Trassenpreise zunächst die Eisenbahnunternehmen und in der Folge die Aufgabenträger des Landes treffen. Besteller des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) ist in Baden-Württemberg die Nahverkehrsgesellschaft (NVBW).
Die Angaben der zuständigen Akteure bleiben ungenau. Wie auch das Verkehrsministerium auf Anfrage mitteilte, könne man die konkreten Konsequenzen für den Nahverkehr im Landkreis Karlsruhe noch nicht beziffern. „Grundsätzlich ist es aber selbstverständlich so, dass aus unserer Sicht ein starker und qualitativ hochwertiger ÖPNV/SPNV von sehr großer Bedeutung für unsere Region ist“, heißt es von einem Sprecher des KVV.
Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) warnte Medienberichten zufolge für Baden-Württemberg vor einem Risiko von mindestens 100 Millionen Euro pro Jahr allein für Baden-Württemberg. Nach Schätzungen des Ministeriums könnte ungefähr jeder zehnte Zug gestrichen werden.
Prognosen zufolge könnten sogar 20 Prozent aller Züge gestrichen werden. Steigende Ticketpreise und Angebotskürzungen seien ohne Gegenmaßnahmen kaum zu vermeiden.
Das Land sieht den Bund in der Pflicht. Bei der vergangenen Verkehrsminister-Konferenz schlug Hermann ein sogenanntes Grenzkosten-Modell vor. Hierbei würde der Staat die Infrastruktur komplett finanzieren, die regionalen Verkehrsgesellschaften lediglich sonstige Mehrkosten wie beispielsweise Personalkosten, wie ein Sprecher des Verkehrsministeriums erklärte.
Auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen verlangte einen vollständigen Kostenausgleich durch den Bund. Das Bundesverkehrsministerium kündigte eine Reform des Trassenpreissystems an, die ab der nächsten Fahrplanperiode gelten soll. Auch das Land hofft auf diese Lösung auf Bundesebene, wie das Verkehrsministerium betont.