Antragsfrist endet am 31. Mai 2025
Der Landkreis Freudenstadt erhält seit dem Jahr 2022 aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) jährlich Mittel in Höhe von 165.000 €. Der Arbeitskreis ESF, der aus Vertretern von Schule, Wirtschaft, Gewerkschaft, Bildungseinrichtungen, Frauenorganisationen, Jobcenter, Agentur für Arbeit und dem Landratsamt besteht, hat für die Förderperiode 2026/2027 die Förderschwerpunkte Soziale Inklusion, gesellschaftliche Teilhabe und Bekämpfung der Armut festgelegt. Details entnehmen Sie bitte der Arbeitsmarktstrategie auf der Homepage des Landratsamtes Freudenstadt: www.kreis-fds.de/unser-service/aemter/sozialamt/europaeischer-sozialfonds
Anträge können bis Mittwoch, 28. Mai 2025, bei der Landeskreditbank eingereicht werden.