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Kirche & Religion

Evang. Kirchengemeinde Breitenholz

Pfarrer Frank-Albrecht Schirm Pfarramt Entringen, Kirchstr. 11, 72119 Ammerbuch Tel.: 07073/6506 E-Mail: Pfarramt.Breitenholz@elkw.de Homepage:...

Pfarrer Frank-Albrecht Schirm

Pfarramt Entringen, Kirchstr. 11, 72119 Ammerbuch

Tel.: 07073/6506

E-Mail: Pfarramt.Breitenholz@elkw.de

Homepage: www.breitenholz-entringen-evangelisch.de

Öffnungszeiten des Pfarrbüros:
donnerstags von 8.30 – 10.00 Uhr im Gemeindehaus, Walterstr. 25

Freitag, 25. Juli

20.15 Uhr Posaunenchorprobe, Gemeindehaus Entringen

Sonntag, 27. Juli
9.00 Uhr Gottesdienst, Wendelinskirche

Pfarrer Schirm

Text: 1. Petrus 2 ,2-10

Opfer: Eigene Gemeinde
anschließend geöffnete Wendelinskirche bis 17.00 Uhr

10.00 Uhr Kinderkirche, Gemeindehaus

Montag, 28. Juli

15.30-16.15 Uhr Kinderchor 1 (ab 5 Jahren), Gemeindehaus Entringen

16.30-17.15 Uhr Kinderchor 2 (Grundschule, ab Klasse 1), Gemeindehaus Entringen

18.00-19.15 Uhr Jungschar, Gemeindehaus Breitenholz

19.30 Uhr Singkreisprobe, Gemeindehaus Breitenholz

Mittwoch, 30. Juli

17.30 -18.30 Uhr Kinder- und Jugendbücherei, Gemeindehaus Breitenholz

Hinweise:

  1. Gottesdienst
    Herzliche Einladung zum Gottesdienst am Sonntag, 27. Juli, um 9.00 Uhr in der Wendelinskirche mit Pfarrer Schirm.
  2. Kinderkirche in Breitenholz
    Herzliche Einladung zur Kinderkirche für Kinder von 3-13 Jahren am Sonntag, 27. Juli von 10.00 – 11.00 Uhr im Gemeindehaus, Walterstr. 25.
  3. Amtliche Informationen zur Kirchenwahl
    Am Sonntag, dem 30. November 2025, findet in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg die Kirchenwahl statt. Gewählt werden die Kirchengemeinderäte sowie die Mitglieder der Landessynode.
    Wählerliste
    Der Kirchengemeinderat hat beschlossen, eine Wählerliste auf Grundlage des Gemeindegliederverzeichnisses anzulegen. Diese Liste wird im Oktober zur Einsichtnahme aufgelegt. Sie wird vierzehn Tage vor dem Wahltag geschlossen, also am 16. November 2025.
    Gemeindeglieder, die über mehrere Wohnsitze verfügen, haben die Möglichkeit zu wählen, welcher Kirchengemeinde sie angehören möchten. Möchten Sie in der Kirchengemeinde am Nebenwohnsitz wählen, müssen Sie dies bis spätestens 16. November 2025 beim Pfarramt der Nebenwohnung erklären.

Ein Gemeindemitglied kann Mitgliedschaft und Wahlrecht auch in einer anderen Kirchengemeinde durch Ummeldung erwerben, wenn die Lage seines Wohnsitzes seine regelmäßige Teilnahme am Leben der gewählten Kirchengemeinde zulässt. Die Ummeldung ist schriftlich gegenüber dem Pfarramt der Kirchengemeinde des Wohnsitzes oder einem Pfarramt der gewählten Kirchengemeinde zu erklären. Eine Umgemeindung ist nur bis zum 29. August 2025 möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür in Anbetracht der anstehenden Urlaubszeit möglichst zeitnah an das Pfarramt.

Wahlvorschläge
Alle Gemeindeglieder können Wahlvorschläge für die Kirchenwahl einreichen.
Die Einreichungsfrist endet für die Wahlen zur Landessynode am 19. September, 18.00 Uhr und für die Wahlen zum Kirchengemeinderat am Freitag, den 10. Oktober 2025, 18.00 Uhr. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zehn wahlberechtigten Gemeindegliedern unterschrieben sein.
Wahlunterlagen
Die Wahlbenachrichtigungskarten werden im Oktober 2025 versendet. Es besteht die Möglichkeit zur Briefwahl.

Weitere Informationen zur Kirchenwahl finden Sie auf der offiziellen Webseite der Landeskirche: Kirchenwahl 2025 – www.elk-wue.de

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch
NUSSBAUM+
Ausgabe 30/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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