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Evangelische Kirchengemeinde Mundelsheim

Wochenspruch: Aus Gnade seid ihr gerettet durch Glauben, und das nicht aus euch: Gottes Gabe ist es. Epheser 2,8 Samstag, 19. Juli 2025...
Ummeldung Frist
Foto: Kirchenwahl 2025

Wochenspruch: Aus Gnade seid ihr gerettet durch Glauben, und

das nicht aus euch: Gottes Gabe ist es.

Epheser 2,8

Samstag, 19. Juli 2025

14.00 Uhr Taufgottesdienst mit Pfarrer Reichert im oberen

Pfarrgarten – getauft wird Ella Fischer

Sonntag, 20. Juli 2025 – 5. So. n. Trinitatis

9.45 Uhr Kinderkirche „Abenteuerland“ im CVJM-Haus

10.00 Uhr Gottesdienst mit Pfarrer Reichert und Flötenensemble

in der Nikolauskirche – mit Einsetzung unserer neuen Mesnerin Katrin Nagler

Predigttext: Matthäus 9,35 – 10,10

19.30 Uhr „Stunde unter dem Wort Gottes“ im CVJM-Haus

Thema: „Durch Los an die Macht“ (1. Samuel 10,17 - 11,15) mit Hanns-Jörg Mauk

Dienstag, 22. Juli 2025

ab 19.30 Uhr MAK-Sommerfest für alle Mitarbeitenden

auf dem CVJM-Hartplatz, Thema: „Oasenzeit“

Mittwoch, 23. Juli 2025

9.30 – 11.00 Uhr Marienkäferkreis im CVJM-Haus

Donnerstag, 24. Juli 2025

16.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst im Alexanderstift

16.30 – 17.15 Uhr Kinderchor „Fortissimo“ für alle Kinder

zwischen 6 und 13 Jahren in der Nikolauskirche

20.00 Uhr Chorprobe des Kirchenchors im CVJM-Haus

Sonntag, 27. Juli 2025 – 6. So. n. Trinitatis

10.00 Uhr Gottesdienst mit Pfarrer Reichert im Freibad – mit Taufe

und Kinderchor „Fortissimo“

19.30 Uhr „Stunde unter dem Wort Gottes“ im CVJM-Haus

Thema: „Zeitenwende“ (1. Samuel 12,1-25), mit Gottfried Holland

Vorschau:

Donnerstag, 31. Juli 2025

12.00 – 14.00 Uhr Mittagessen „Gemeinsam statt einsam“ im CVJM-Haus

Sonntag, 3. August 2025 – 7. So. n. Trinitatis

10.00 Uhr Gottesdienst mit Diakon Wolfgang Sartorius (Erlacher Höhe)

und dem Posaunenchor in der Kilianskirche

Hinweis zur Kirchenwahl 2025

Am Sonntag, 30. November 2025 – zugleich der erste Advent – werden in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg die Kirchengemeinderäte und Mitglieder der Landessynode für die nächsten sechs Jahre gewählt. An der Wahl kann teilnehmen, wer in die Wählerliste der jeweiligen Kirchengemeinde eingetragen ist. „Automatisch“ ist jeder eingetragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und seinen Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde hat. Gemeindeglieder mit mehreren Wohnsitzen können auf Antrag auch am Nebenwohnsitz wählen (Mitteilung bis drei Tage vor der Wahl möglich).

Ein Gemeindeglied kann durch Ummeldung auch Mitglied einer anderen Kirchengemeinde werden und dort dann auch wählen. Voraussetzung ist, dass eine regelmäßige Teilnahme am Leben der gewählten Kirchengemeinde möglich ist.

Die Ummeldung ist schriftlich gegenüber dem Pfarramt der Kirchengemeinde des Wohnsitzes oder dem Pfarramt der gewählten Kirchengemeinde zu erklären.

Eine solche Ummeldung führt dann automatisch zum Wechsel des Wahlrechts. Allerdings muss die Ummeldung spätestens bis zum 29. August 2025 erfolgen.

Erscheinung
Mundelsheim ... eine Perle im Neckartal – Amtsblatt der Gemeinde Mundelsheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 29/2025
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