Wochenspruch: Aus Gnade seid ihr gerettet durch Glauben, und
das nicht aus euch: Gottes Gabe ist es.
Epheser 2,8
14.00 Uhr Taufgottesdienst mit Pfarrer Reichert im oberen
Pfarrgarten – getauft wird Ella Fischer
9.45 Uhr Kinderkirche „Abenteuerland“ im CVJM-Haus
10.00 Uhr Gottesdienst mit Pfarrer Reichert und Flötenensemble
in der Nikolauskirche – mit Einsetzung unserer neuen Mesnerin Katrin Nagler
Predigttext: Matthäus 9,35 – 10,10
19.30 Uhr „Stunde unter dem Wort Gottes“ im CVJM-Haus
Thema: „Durch Los an die Macht“ (1. Samuel 10,17 - 11,15) mit Hanns-Jörg Mauk
ab 19.30 Uhr MAK-Sommerfest für alle Mitarbeitenden
auf dem CVJM-Hartplatz, Thema: „Oasenzeit“
9.30 – 11.00 Uhr Marienkäferkreis im CVJM-Haus
16.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst im Alexanderstift
16.30 – 17.15 Uhr Kinderchor „Fortissimo“ für alle Kinder
zwischen 6 und 13 Jahren in der Nikolauskirche
20.00 Uhr Chorprobe des Kirchenchors im CVJM-Haus
10.00 Uhr Gottesdienst mit Pfarrer Reichert im Freibad – mit Taufe
und Kinderchor „Fortissimo“
19.30 Uhr „Stunde unter dem Wort Gottes“ im CVJM-Haus
Thema: „Zeitenwende“ (1. Samuel 12,1-25), mit Gottfried Holland
Donnerstag, 31. Juli 2025
12.00 – 14.00 Uhr Mittagessen „Gemeinsam statt einsam“ im CVJM-Haus
Sonntag, 3. August 2025 – 7. So. n. Trinitatis
10.00 Uhr Gottesdienst mit Diakon Wolfgang Sartorius (Erlacher Höhe)
und dem Posaunenchor in der Kilianskirche
Am Sonntag, 30. November 2025 – zugleich der erste Advent – werden in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg die Kirchengemeinderäte und Mitglieder der Landessynode für die nächsten sechs Jahre gewählt. An der Wahl kann teilnehmen, wer in die Wählerliste der jeweiligen Kirchengemeinde eingetragen ist. „Automatisch“ ist jeder eingetragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und seinen Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde hat. Gemeindeglieder mit mehreren Wohnsitzen können auf Antrag auch am Nebenwohnsitz wählen (Mitteilung bis drei Tage vor der Wahl möglich).
Ein Gemeindeglied kann durch Ummeldung auch Mitglied einer anderen Kirchengemeinde werden und dort dann auch wählen. Voraussetzung ist, dass eine regelmäßige Teilnahme am Leben der gewählten Kirchengemeinde möglich ist.
Die Ummeldung ist schriftlich gegenüber dem Pfarramt der Kirchengemeinde des Wohnsitzes oder dem Pfarramt der gewählten Kirchengemeinde zu erklären.
Eine solche Ummeldung führt dann automatisch zum Wechsel des Wahlrechts. Allerdings muss die Ummeldung spätestens bis zum 29. August 2025 erfolgen.