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Kirche & Religion

Evangelische Kirchengemeinde Ofterdingen

Evangelisches Pfarramt, Rohrgasse 4, Tel. 6334 Pfarrer: Fabian Kunze Mail: pfarramt.ofterdingen@elkw.de Homepage: www.mauritiuskirche-ofterdingen.de Öffnungszeiten...
Bitte bei Kinderkirche am 03.08. plazieren
Foto: Kinderkirche

Evangelisches Pfarramt, Rohrgasse 4, Tel. 6334
Pfarrer: Fabian Kunze
Mail: pfarramt.ofterdingen@elkw.de
Homepage: www.mauritiuskirche-ofterdingen.de
Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Mo., Mi. und Fr., 9.00 bis 12.00 Uhr

Wochenspruch

„So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge, sondern Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen.“ Eph 2,19

Sonntag, 3. August (7. Sonntag nach Trinitatis)

10.00 Uhr Gottesdienst mit Vikar Yannick Schanz

Opferzweck: eigene Gemeinde

10.00 Uhr letzte Kinderkirche vor den Sommerferien im Gemeindehaus

Sonntag, 10. August (8. Sonntag nach Trinitatis)

10.00 Uhr letzter Gottesdienst unseres Vikars Yannick Schanz

musikalisch begleitet von „die Band“

Opferzweck: Ev. Werk für Diakonie und Entwicklung

Kirchenwahl 2025

Die Kirchengemeinderatswahl/Synodalwahl findet am 30. November 2025 statt und wird im Gemeindeboten, dem Gemeindebrief, der Homepage und den Schaukästen beworben. Am Wahltag ist das Gemeindehaus in der Rohrgasse 6 als Wahllokal von 11 bis 18 Uhr geöffnet. Es besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl. Zur Wahl berufen sind alle Kirchengemeindeglieder, die am Tag der Wahl das 14. Lebensjahr vollendet haben. Am 05. Mai 2025 wurden der Abstimmbezirk, Zeit und Ort der Wahl und die Anlegung der Wählerliste vom Kirchengemeinderat beschlossen. In der Sitzung vom 07. Juli 2025 wurde der Ortswahlausschuss bestellt und ebenfalls vom Kirchengemeinderat beschlossen. Die Mitglieder wurden durch Pfarrer Kunze verpflichtet und auf die Verschwiegenheitspflicht hingewiesen.

Wichtige Hinweise:

  • Gemeindeglieder mit mehreren Wohnsitzen können wählen, welcher Kirchengemeinde sie angehören wollen.
  • Die Ummeldung eines Gemeindegliedes, das in einer anderen Kirchengemeinde wählen möchte, ist bis zum 29. August 2025 möglich (§ 6aKGO).
  • Einreichung von Wahlvorschlägen im Hauptgottesdienst und auf andere geeignete Weise:

- Fristablauf der Einreichung am 10. Oktober 2025

um 18 Uhr für Vorschläge zur Kirchengemeinderatswahl:

Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen. Kein Bewerber darf auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein. Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat sind von mindestens zehn zur Wahl berechtigten Gemeindegliedern unter Angabe des Namens und der Anschrift zu unterzeichnen.

Kirchengemeinderäte legen das folgende Gelübde ab:

„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“

Die Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat können im Pfarramt schriftlich eingereicht werden. Ein Vordruck ist dort erhältlich.

- Fristablauf der Einreichung am 19. September 2025

um 18 Uhr für Vorschläge zur Synodalwahl:

Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen. Kein Bewerber darf auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein. Der Wahlvorschlag darf nicht mehr als die dreifache Zahl von Bewerbern enthalten; die Bewerber sind nach Theologen und Laien getrennt in geordneter, nummerierter Reihenfolge aufzuführen. Diese Wahlvorschläge sind von mindestens zwanzig im Wahlkreis wahlberechtigten Kirchengemeindegliedern zu unterzeichnen.

Das Gelübde der Synodalen der Landessynode lautet:

„Ich gelobe vor Gott, mein Amt als Mitglied der Landessynode im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, zu führen. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Ordnung und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut werde, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, ich will die Verfassung der Kirche gewissenhaft wahren und darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt werde. So will ich treulich mithelfen, dass die Kirche in allen Stücken wachse an dem, der das Haupt ist, Christus.“

Bei der Wahl zur Landessynode gehört unsere Gemeinde zum Wahlkreis Tübingen. Für diesen Wahlkreis sind die Wahlvorschläge bei dem Vorsitzenden des Vertrauensausschusses für die Wahl, Pfarrer Joachim Rieger, Brunnenstraße 2, in Mössingen einzureichen.

Wir bitten alle Gemeindeglieder, die Wahlvorschläge vorzubereiten und einzureichen. Wenn Sie sich vorstellen können, sich in den KGR oder in die Landessynode wählen zu lassen, oder Ihnen jemand Geeignetes einfällt, dann nehmen Sie sehr gern Kontakt mit uns auf! Das ist bis zum 18. Oktober möglich.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Gemeindebote Ofterdingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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