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Evangelische Kirchenwahlen am 1. Advent

Am 1. Advent 2025 finden in der Evangelischen Landeskirche in Baden Kirchenwahlen statt. Im Kirchenbezirk Bretten- Bruchsal in der Kirchengemeinde Waghäusel...

Am 1. Advent 2025 finden in der Evangelischen Landeskirche in Baden Kirchenwahlen statt. Im Kirchenbezirk Bretten- Bruchsal in der Kirchengemeinde Waghäusel werden an diesem Tag ehrenamtliche Kirchenälteste gewählt werden. Stimmberechtigt sind alle evangelischen Kirchenmitglieder ab 14 Jahren.

Bei den Kirchenwahlen am 30. November entscheiden die Mitglieder, wer ihre Gemeinde in den kommenden sechs Jahren leiten soll. Kirchenälteste arbeiten dabei eng mit der Pfarrerin und/oder dem Pfarrer und – falls vorhanden – mit dem Diakon bzw. der Diakonin zusammen. Ihre Aufgaben umfassen eine Vielzahl von Themen wie Gemeindeleben, Kinder- und Jugendarbeit, Diakonie und Seelsorge sowie kulturelle Angebote. Auch um Kooperationen, Finanzen und Gebäude kümmert sich der Ältestenkreis.

Kirchenälteste spielen somit eine entscheidende Rolle bei der Förderung des Gemeindelebens. Sie organisieren Aktivitäten, schaffen Begegnungsräume und sorgen dafür, dass sich alle Gemeindemitglieder willkommen und einbezogen fühlen.

Und Kirchenälteste müssen nicht alt sein. Bereits ab 14 Jahren können Jugendliche sich mit einer eigenen Stimme an den Kirchenwahlen beteiligen, mit 16 Jahren können sie selbst für dieses Ehrenamt kandidieren.

Der Kirchenbezirk Bretten–Bruchsal möchte jetzt bereits Kirchenmitglieder dazu einladen, sich an den Kirchenwahlen zu beteiligen. Mit der eigenen Stimme können Wählerinnen und Wähler sowohl Einfluss auf die Schwerpunkte des Gemeindelebens in den nächsten Jahren nehmen, als auch zeigen, dass sie den gewählten Kirchenältesten ihre Aufgabe zutrauen und dass ihnen die Zukunft ihrer Kirchengemeinde am Herzen liegt.

Die badischen Kirchenwahlen finden alle sechs Jahre und gleichzeitig mit der Evangelischen Landeskirche in Württemberg statt. Statt einer allgemeinen Briefwahl – wie zuletzt 2019 - wird es in diesem Jahr eine Wahl im Rahmen einer Wahlversammlung im Anschluss an den Gottesdienst, in der Gemeinde vor Ort geben. Wer am 30. November 25 nicht an der Wahlversammlung teilnehmen kann, kann vorab im Pfarramt Briefwahlunterlagen anfordern und ausfüllen.

Für die Wahl der Kirchenältesten unserer Kirchengemeinde am 30. November 2025 hat der Gemeindewahlausschuss im Verfahren nach § 66 LWG folgende wählbare Gemeindeglieder in die Wahlvorschlagsliste aufgenommen:

1. Bonsch, Stephanie

2. Grimme, Nicole

3. Haas, Rudolf

4. Lohrer, Edwin

5. Mc Fadden, Elias

6. Meinhardt, Margit

7. Remdt, Susanna

8. Treberg, Heiko

9. Wegner, Luisa

10. Wiesner, Andre

Innerhalb einer Frist von fünf Tagen kann jedes im Wahlverzeichnis eingetragene Gemeindeglied beim Ältestenkreis gegen die Aufnahme einer Kandidatin oder eines Kandidaten in die Wahlvorschlagsliste Bedenken vorbringen. Diese können sich darauf beziehen, dass die Wählbarkeit nicht besteht oder eine Aufnahme in den Wahlvorschlag versehentlich unterblieben ist. Der die Bedenken tragende Sachverhalt ist vorzubringen und zu belegen. Der Ältestenkreis entscheidet über die Aufnahme einer Person in den Wahlvorschlag. Bei rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Voraussetzungen legt er die Angelegenheit dem Evangelischen Oberkirchenrat zur Entscheidung vor.

Die Grundordnung und das Leitungs- und Wahlgesetz der Evangelischen Landeskirche in Baden können Sie über die Rechtssammlung online (www.kirchenrecht-baden.de) oder beim Pfarramt während der allgemeinen Sprechzeiten einsehen.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Stadt Waghäusel
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Ausgabe 41/2025
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