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Fälligkeit 1.7.2025 Grundsteuer

Am 1.7.2025 wird die Grundsteuer 2025 zur Zahlung fällig. Sollten Sie eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird die Zahlung zum Fälligkeitstermin...

Am 1.7.2025 wird die Grundsteuer 2025 zur Zahlung fällig.

Sollten Sie eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird die Zahlung zum Fälligkeitstermin abgebucht. Eventuelle Änderungen bezüglich der Bankverbindung bitten wir umgehend mitzuteilen.

Für Nicht-Abbucher ist zu beachten: Es erfolgt keine weitere Aufforderung zur Überweisung der Abschlagszahlung. Bitte überweisen Sie die Steuer unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der folgenden Konten der Stadt Krautheim:

  • Sparkasse Neckartal-Odenwald

IBAN: DE06 6745 0048 0004 0734 09 – BIC: SOLADES1MOS

  • Sparkasse Hohenlohekreis

IBAN: DE62 6225 1550 0006 4043 18 – BIC: SOLADES1KUN

  • Volksbank Kirnau-Krautheim eG

IBAN: DE03 6746 1733 0001 0044 09 –BIC: GENODE61RNG

  • Raiffeisenbank Hohenloher Land eG

IBAN: DE03 6006 9714 0084 1390 05 –BIC: GENODES1IBR

Gerne können Sie uns für zukünftige Zahlungen eine Abbuchungsermächtigung erteilen.

Für Auskünfte und Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse, Frau Wolpert, Telefon 06294/98-35/Frau Eminovic, Telefon 06294/98-33.

Erscheinung
Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Krautheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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