Stadtverwaltung Krautheim
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Fälligkeit 2. Abschlag der Gewerbe- und Grundsteuer

Am 15. Mai 2025 wird die 2. Abschlagszahlung für die Gewerbe- und Grundsteuer 2025 zur Zahlung fällig. Sollten Sie eine Abbuchungsermächtigung erteilt...

Am 15. Mai 2025 wird die 2. Abschlagszahlung für die Gewerbe- und Grundsteuer 2025 zur Zahlung fällig.

Sollten Sie eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird die Zahlung zum Fälligkeitstermin abgebucht. Eventuelle Änderungen bezüglich der Bankverbindung bitten wir umgehend mitzuteilen.

Für Nichtabbucher ist zu beachten:

Es erfolgt keine weitere Aufforderung zur Überweisung der Abschlagszahlung. Bitte überweisen Sie die Steuer unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der folgenden Konten der Stadt Krautheim:

  • Sparkasse Neckartal-Odenwald
    IBAN: DE06 6745 0048 0004 0734 09 – BIC: SOLADES1MOS

  • Sparkasse Hohenlohekreis
    IBAN: DE62 6225 1550 0006 4043 18 – BIC: SOLADES1KUN

  • Volksbank Kirnau-Krautheim eG
    IBAN: DE03 6746 1733 0001 0044 09 –BIC: GENODE61RNG

  • Raiffeisenbank Hohenloher Land eG
    IBAN: DE03 6006 9714 0084 1390 05 –BIC: GENODES1IBR

Gerne können Sie uns für zukünftige Zahlungen eine Abbuchungsermächtigung erteilen.

Für Auskünfte und Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse.

Kasse: Frau Wolpert, Telefon 06294/98-35

Grundsteuer, Gewerbesteuer: Frau Eminovic, Telefon 06294/98-33.

Erscheinung
Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Krautheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2025

Orte

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