Am 15. Mai 2025 wird die 2. Abschlagszahlung für die Gewerbe- und Grundsteuer 2025 zur Zahlung fällig.
Sollten Sie eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird die Zahlung zum Fälligkeitstermin abgebucht. Eventuelle Änderungen bezüglich der Bankverbindung bitten wir umgehend mitzuteilen.
Für Nichtabbucher ist zu beachten:
Es erfolgt keine weitere Aufforderung zur Überweisung der Abschlagszahlung. Bitte überweisen Sie die Steuer unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der folgenden Konten der Stadt Krautheim:
Gerne können Sie uns für zukünftige Zahlungen eine Abbuchungsermächtigung erteilen.
Für Auskünfte und Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse.
Kasse: Frau Wolpert, Telefon 06294/98-35
Grundsteuer, Gewerbesteuer: Frau Eminovic, Telefon 06294/98-33.