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Fälligkeit 3. Abschlag der Gewerbe- und Grundsteuer

Am 15. August wird die 3. Abschlagszahlung für die Gewerbe- und Grundsteuer 2025 zur Zahlung fällig. Sollten Sie eine Abbuchungsermächtigung erteilt...

Am 15. August wird die 3. Abschlagszahlung für die Gewerbe- und Grundsteuer 2025 zur Zahlung fällig.

Sollten Sie eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird die Zahlung zum Fälligkeitstermin abgebucht. Eventuelle Änderungen bezüglich der Bankverbindung bitten wir umgehend mitzuteilen.

Für Nicht-Abbucher ist zu beachten

Es erfolgt keine weitere Aufforderung zur Überweisung der Abschlagszahlung. Bitte überweisen Sie die Steuer unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der folgenden Konten der Stadt Krautheim:

  • Sparkasse Neckartal-Odenwald
    IBAN: DE06 6745 0048 0004 0734 09 – BIC: SOLADES1MOS
  • Sparkasse Hohenlohekreis
    IBAN: DE62 6225 1550 0006 4043 18 – BIC: SOLADES1KUN
  • Volksbank Kirnau-Krautheim eG
    IBAN: DE03 6746 1733 0001 0044 09 –BIC: GENODE61RNG
  • Raiffeisenbank Hohenloher Land eG
    IBAN: DE03 6006 9714 0084 1390 05 –BIC: GENODES1IBR

Gerne können Sie uns für zukünftige Zahlungen eine Abbuchungsermächtigung erteilen.

Für Auskünfte und Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Kasse/ Kämmerei.

Kasse – Frau Wolpert, Telefon 06294/98-35,

Grundsteuer und Gewerbesteuer – Frau Eminovic, Telefon 06294/98-33.

Erscheinung
Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Krautheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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