Am 15. August wird die 3. Abschlagszahlung für die Gewerbe- und Grundsteuer 2025 zur Zahlung fällig.
Sollten Sie eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird die Zahlung zum Fälligkeitstermin abgebucht. Eventuelle Änderungen bezüglich der Bankverbindung bitten wir umgehend mitzuteilen.
Für Nicht-Abbucher ist zu beachten
Es erfolgt keine weitere Aufforderung zur Überweisung der Abschlagszahlung. Bitte überweisen Sie die Steuer unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der folgenden Konten der Stadt Krautheim:
Gerne können Sie uns für zukünftige Zahlungen eine Abbuchungsermächtigung erteilen.
Für Auskünfte und Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Kasse/ Kämmerei.
Kasse – Frau Wolpert, Telefon 06294/98-35,
Grundsteuer und Gewerbesteuer – Frau Eminovic, Telefon 06294/98-33.