Die Gemeindekasse Binau weist alle Zahlungspflichtigen darauf hin, dass die Abschlagszahlung der Wasser- und Abwassergebühren am 30.06. fällig ist.
Den Teilnehmern am SEPA-Lastschriftmandat wird die Abschlagszahlung termingerecht belastet.
Diejenigen, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden gebeten, den fälligen Betrag pünktlich durch Überweisung zu begleichen. Bitte unbedingt das Buchungszeichen (siehe Bescheid) mit angeben. Der Betrag muss am Fälligkeitstag auf dem Konto der Gemeindekasse gutgeschrieben sein.
Bei nicht fristgerechter Zahlung entstehen weitere Kosten. Diese können Sie ganz einfach vermeiden, indem Sie der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Sie müssen dann nichts mehr tun. Wir buchen die Beträge zur Fälligkeit ab!
Vordrucke für das SEPA-Lastschriftmandat erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung (Telefon 06263/430-10 oder per E-Mail: info@binau.de).