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Fälligkeit der 3. Vorauszahlungsrate für Wasser/Abwasser 2026

Das Steueramt der Gemeinde möchte darauf hinweisen, dass am 30.09.2026 die 3. Vorauszahlungsrate für Wasser/Abwasser 2026 zur Zahlung an die Gemeindekasse...
QR SEPA-LastschriftmandatFoto: Gemeindekasse

Das Steueramt der Gemeinde möchte darauf hinweisen, dass am 30.09.2026 die 3. Vorauszahlungsrate für Wasser/Abwasser
2026 zur Zahlung an die Gemeindekasse fällig wird. Die Höhe dieser Zahlungsrate können Sie dem Jahresbescheid 2025 vom 11.03.2026 entnehmen.

Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, bitten wir Sie, diesen Zahlungstermin einzuhalten. Gerne können Sie uns auch ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Das entsprechende Formular kann bei uns angefordert werden oder steht auf unserer Homepage zum Herunterladen bereit (www.Starzach.de unter Rathaus / Dienstleistungen A-Z / Zahlungsverkehr).

Denjenigen Steuerzahlern, die der Gemeinde gegenüber ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird dieser Betrag zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt abgebucht.

Bei Zahlungen per Banküberweisung möchten wir Sie darum bitten, unbedingt IhrBuchungszeichen anzugeben, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann.


Bei Fragen hierzu stehen Ihnen Frau Rebmann (Tel.-Nr. 07483/188-32, E-Mail: tatjana.rebmann@starzach.de) oder Frau Steffen (Tel.-Nr. 07483/188-35, E-Mail: jessica.steffen@starzach.de) vom Steueramt der Gemeinde Starzach gerne zur Verfügung.

Erscheinung
exklusiv online
von Gemeinde Starzach
20.05.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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