
Am 15. Februar 2026 werden die erste Grundsteuerrate, die erste Vorauszahlungsrate der Gewerbesteuer für das Jahr 2026 sowie die Hundesteuer für 2026 fällig.
Wenn Sie uns ein Lastschriftmandat erteilt haben, werden wir die Beträge zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abbuchen.
Sollte uns noch kein Mandat vorliegen, bitten wir um pünktliche Überweisung, da wir sonst Mahngebühren und Säumniszuschläge erheben müssen.
Einfacher ist es, uns ein Lastschriftmandat zu erteilen, das Ihnen folgende Vorteile bietet:
Was müssen Sie tun?
Füllen Sie einfach den folgenden Vordruck aus und werfen Sie ihn in den Rathausbriefkasten. Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Schütze (Tel.: 07044 9253-23; E-Mail: janine.schuetze@moensheim.de) oder Frau Lehmann (Tel.: 07044 9253-16; Email: heidi.lehmann@moensheim.de) wenden.
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Gemeinde Mönsheim
Gemeindekasse
Schulstraße 2
71297 Mönsheim
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE21ZZZ00000010649
SEPA-Lastschriftmandat
Buchungszeichen (Mandatsreferenz, unbedingt eintragen): __
Ich ermächtige die Gemeinde Mönsheim,
von meinem Konto mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Gemeinde Mönsheim auf mein Konto gezogene(n) Lastschrift(en) einzulösen.
Die Lastschriften werden zu den Fälligkeitszeitpunkten bewirkt, die in Ihren Bescheiden genannt sind. Dort finden Sie auch die genauen Einzugsbeträge.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Zahlungspflichtiger
Name, Vorname / Firma __
Straße, Hausnummer ___
PLZ, Ort ___
Bankverbindung
BIC: __
IBAN: __
Ort und Datum __
Unterschrift(en) ___
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