Am 15. August 2025 wird die Grundsteuerrate für das III. Quartal 2025 zur Zahlung fällig.
Ebenfalls fällig wird die Gewerbesteuervorauszahlungsrate für das III. Quartal 2025.
Den Steuerpflichtigen wurde dies rechtzeitig durch eine entsprechende Fälligkeitsanzeige mitgeteilt.
Die Zahlung der fälligen Beträge sollte –wenn der Gemeindeverwaltung kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt – termingerecht erfolgen, da sonst Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden müssen.
Als Zeitpunkt der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag bei der Gemeindekasse eingeht.
Gemeindekasse