Am 15.02. ist die erste Rate der Grundsteuer sowie der Gewerbesteuer zur Zahlung fällig.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für die Grundsteuer keine Jahresbescheide mehr ergehen, wenn der Steuermessbetrag gleich bleibt. Die Vorauszahlungsraten bleiben somit unverändert. Sobald sich Änderungen ergeben, erhalten Sie einen geänderten Grundsteuerbescheid.
Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen bitten wir deshalb die Nichtabbucher um Beachtung des Zahlungstermins.
Bitte geben Sie bei Überweisung das Buchungszeichen an!
Bürgermeisteramt Tiefenbronn
- Steueramt -