Am 15. Mai 2026 wird die Grundsteuerrate für das II. Quartal 2026 zur Zahlung fällig.
Ebenfalls fällig wird die Gewerbesteuervorauszahlungsrate für das II. Quartal 2026.
Den Steuerpflichtigen wurde dies rechtzeitig durch eine entsprechende Fälligkeitsanzeige mitgeteilt.
Die Zahlung der fälligen Beträge sollte – wenn der Gemeindeverwaltung kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt – termingerecht erfolgen, da sonst Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden müssen.
Als Zeitpunkt der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag bei der Gemeindekasse eingeht.
Gemeindekasse

