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Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuer

Am 15. Mai 2026 werden die zweite Grundsteuerrate und die zweite Vorauszahlungsrate der Gewerbesteuer für das Jahr 2026 fällig. Wenn Sie uns ein...

Am 15. Mai 2026 werden die zweite Grundsteuerrate und die zweite Vorauszahlungsrate der Gewerbesteuer für das Jahr 2026 fällig.

Wenn Sie uns ein Lastschriftmandat erteilt haben, werden wir die Beträge zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abbuchen.

Sollte uns noch kein Mandat vorliegen, bitten wir um pünktliche Überweisung, da wir sonst Mahngebühren und Säumniszuschläge erheben müssen.

Einfacher ist es, uns ein Lastschriftmandat zu erteilen, das Ihnen folgende Vorteile bietet:

  • Sie müssen keine Überweisungen mehr ausfüllen.
  • Die Terminüberwachung entfällt, wir buchen die fälligen Beträge pünktlich ab.
  • Es fallen keine Mahngebühren und Säumniszuschläge mehr an.
  • Sie können Ihre Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen.

Was müssen Sie tun?

Füllen Sie einfach den folgenden Vordruck aus und werfen Sie ihn in den Rathausbriefkasten. Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Schütze (Tel.: 07044 9253-23; E-Mail: janine.schuetze@moensheim.de) oder Frau Lehmann (Tel.: 07044 9253-16; E-Mail: heidi.lehmann@moensheim.de) wenden.

Anhang
Dokument
Erscheinung
exklusiv online
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Mönsheim