Am 15. August 2025 wird die 3.Rate der Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2025 fällig.
Die Zahlungspflichtigen werden an die Entrichtung der Vierteljahresraten erinnert, die auf den zuletzt zugestellten Steuerbescheiden ausgedruckt sind.
Sofern eine Abbuchungsermächtigung vorliegt, werden die Vierteljahresraten abgebucht.