Aus den Rathäusern

Fälligkeit der Grundsteuer am 1. Juli

Am 1. Juli 2025 wird die Grundsteuer 2025 für alle Jahreszahler (Jahressumme der Grundsteuer) zur Zahlung fällig. Der zu zahlende Betrag ist jeweils...

Am 1. Juli 2025 wird die Grundsteuer 2025 für alle Jahreszahler (Jahressumme der Grundsteuer) zur Zahlung fällig. Der zu zahlende Betrag ist jeweils aus dem letzten übersandten Grundsteuerbescheid ersichtlich. Wir bitten, den Zahlungstermin einzuhalten (Gutschrift bis spätestens 1. Juli 2025 bei der Gemeindekasse), damit keine Säumniszuschläge und Mahngebühren angesetzt werden müssen. Bei der Überweisung bitten wir dringend, das auf den Bescheiden vermerkte Buchungszeichen anzugeben. Teilnehmern am Abbuchungsverfahren wird die fällige Zahlungsrate auf ihrem Konto belastet.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Walheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2025
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