Die Grundsteuer für Jahreszahler wird am 1.7.2025 fällig. Der Betrag ergibt sich aus dem letzten Steuerbescheid.
Es wird um termingerechte Bezahlung gebeten, da im Verzugsfalle Säumniszuschläge sowie Mahngebühren erhoben werden müssen. Überweisungen für die Gemeindekasse können bei allen Banken geleistet werden, dabei ist unbedingt das Buchungszeichen anzugeben. Soweit Einzugsermächtigungen vorliegen, werden die fälligen Beträge abgebucht.
Ihre Gemeindeverwaltung