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Fälligkeit der Grundsteuer sowie Gewerbesteuer 15.05.2026

Am 15.05.2026 ist die zweite Rate der Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2026 fällig. Der zu zahlende Betrag kann aus dem zuletzt zugegangenen...

Am 15.05.2026 ist die zweite Rate der Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2026 fällig. Der zu zahlende Betrag kann aus dem zuletzt zugegangenen Bescheid entnommen werden.

Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen bitten wir um fristgerechte Zahlung auf ein Konto der Gemeinde Talheim.

Bitte achten Sie darauf, dass bei den Zahlungen unbedingt das Buchungszeichen angegeben ist. Dies vermeidet Fehler und erleichtert uns die Zuordnung der Zahlung.

Auf die Möglichkeit des Bankeinzugsverfahrens für Steuern und Gebühren wird hingewiesen.

Werden Grundstücke im Lauf des Kalenderjahres (Steuerjahr) verkauft, so ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der bisherige Eigentümer bis zum Ablauf des Steuerjahres zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Die Fortschreibung erfolgt zum 01. Januar des folgenden Jahres.

Andere Vereinbarungen (z.B. Kaufverträge) haben nur privatrechtliche Bedeutung für die Verrechnung der Grundsteuer zwischen dem bisherigen und dem neuen Eigentümer. Sie berühren aber nicht die Zahlungspflicht (Steuerschuld) gegenüber der Gemeinde.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Talheim, Frau Schäfer (Tel. 07133-983034) gerne zur Verfügung.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Talheim (Heilbronn)
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2026
von Gemeinde Talheim
07.05.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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