Gemeinde Aglasterhausen
74858 Aglasterhausen
Aus den Rathäusern

Fälligkeit der Grundsteuer und Gewerbesteuer

Die Gemeindekasse Aglasterhausen weist die Zahlungspflichtigen darauf hin, dass am 15.05.2025 die 2. Rate der Grundsteuer und der Gewerbesteuer...

Die Gemeindekasse Aglasterhausen weist die Zahlungspflichtigen darauf hin, dass am 15.05.2025 die 2. Rate der Grundsteuer und der Gewerbesteuer fällig wird. Soweit die Steuerschuldner nicht an dem Abbuchungsverfahren teilnehmen, sind die Einzahlungen rechtzeitig vorzunehmen, damit die Steuer am Fälligkeitstag auch dem Konto der Gemeindekasse gutgeschrieben wird. Bei verspätet eingehenden Zahlungen müssen Mahngebühren und unter bestimmten Voraussetzungen auch Säumniszuschläge erhoben werden. Den Teilnehmern am Abbuchungsverfahren wird die 2. Rate der Steuerschuld termingerecht zum 15.05.2025 belastet.

Erscheinung
Kleiner Odenwald – aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025

Orte

Aglasterhausen
Neunkirchen
Schwarzach

Kategorien

Aus den Rathäusern
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