Die Gemeindekasse Aglasterhausen weist die Zahlungspflichtigen darauf hin, dass am 15.05.2025 die 2. Rate der Grundsteuer und der Gewerbesteuer fällig wird. Soweit die Steuerschuldner nicht an dem Abbuchungsverfahren teilnehmen, sind die Einzahlungen rechtzeitig vorzunehmen, damit die Steuer am Fälligkeitstag auch dem Konto der Gemeindekasse gutgeschrieben wird. Bei verspätet eingehenden Zahlungen müssen Mahngebühren und unter bestimmten Voraussetzungen auch Säumniszuschläge erhoben werden. Den Teilnehmern am Abbuchungsverfahren wird die 2. Rate der Steuerschuld termingerecht zum 15.05.2025 belastet.