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Fälligkeit der Grundsteuer und Gewerbesteuer

Die Gemeindekasse Neckargerach macht darauf aufmerksam, dass zum 15.08.2025 die 3. Rate der Grundsteuer und der Gewerbesteuer fällig wird. ...

Die Gemeindekasse Neckargerach macht darauf aufmerksam, dass zum 15.08.2025 die 3. Rate der Grundsteuer und der Gewerbesteuer fällig wird.

Um Mahngebühren bzw. Säumniszuschläge zu vermeiden, bitten wir um fristgerechte Einzahlung der fälligen Beträge unter Angabe des Buchungszeichens. In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Einzahlungen so vorzunehmen sind, dass sie am Fälligkeitstag auf dem Konto der Gemeinde gutgeschrieben sind.

Sollten Sie am SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen, wird die fällige Gebühr automatisch termingerecht von Ihrer Bankverbindung eingezogen.

Wir bitten um Beachtung!

Erscheinung
Amtsblatt des GVV Neckargerach-Waldbrunn
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
von Gemeinde Neckargerach
30.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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