Fälligkeit der Jahreszahlung Grundsteuer zum 01.07.2025

Wir möchten die Steuerzahler, welche eine Jahreszahlung bei der Grundsteuer beantragt haben, darauf hinweisen, dass der Jahresbetrag der Grundsteuer am...

Wir möchten die Steuerzahler, welche eine Jahreszahlung bei der Grundsteuer beantragt haben, darauf hinweisen, dass der Jahresbetrag der Grundsteuer am 01.07.2025 zur Zahlung fällig wird. Soweit keine Abbuchungsermächtigung erteilt wurde, bitten wir Sie, diesen Termin zu beachten und den im Bescheid ausgewiesenen Betrag zu überweisen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist, bei nicht rechtzeitigem Eingang Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben.

Bitte geben Sie bei allen Zahlungen das Buchungszeichen an, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet und gebucht werden kann.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Wellendingen mit dem Ortsteil Wilflingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
Mitteilungsblatt der Gemeinde Wellendingen mit dem Ortsteil Wilflingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2025
von Gemeinde Wellendingen
25.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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