Aus den Rathäusern

Fälligkeit der Wasser-, Schmutz- und Niederschlagswassergebühr am 15.6.2025

Die 2. Abschlagszahlung (siehe Jahresendabrechnung 2024) für Wasser-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr wird zum 15. Juni 2025 fällig. ...

Die 2. Abschlagszahlung (siehe Jahresendabrechnung 2024) für Wasser-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr wird zum 15. Juni 2025 fällig.

Bitte geben Sie bei der Überweisung das Buchungszeichen als Verwendungszweck an. Eine pünktliche Bezahlung vermeidet Mahngebühren und Säumniszuschläge – daher empfehlen wir die Teilnahme am Abbuchungsverfahren. Die dafür vorgesehenen SEPA-Lastschriftmandate erhalten Sie im Rathaus oder online unter: webformular-kirchheim.finanzplus-cloud.de/api/einzugsMandat/formular

Bei Fragen steht Ihnen Frau Winkler unter der Rufnummer 8955-359 (E-Mail: sylvia.winkler@kirchheim-n.de) zur Verfügung.

Erscheinung
Nachrichtenblatt – Amtsblatt für die Stadt Bönnigheim und die Gemeinden Kirchheim am Neckar und Erligheim
Ausgabe 23/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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