Aus den Rathäusern

Fälligkeit der Wasser- und Abwasserabschläge am 30.09.2025

Die Gemeindekasse Neckargerach weist die Zahlungspflichtigen darauf hin, dass am 30.09.2025 der 3. Abschlag der Wasser- und Abwassergebühren fällig...

Die Gemeindekasse Neckargerach weist die Zahlungspflichtigen darauf hin, dass am 30.09.2025 der 3. Abschlag der Wasser- und Abwassergebühren fällig wird.

Die festgesetzten Abschläge entnehmen Sie bitte der im Januar zugestellten Jahresendabrechnung 2024.

Um Mahngebühren bzw. Säumniszuschläge zu vermeiden, bitten wir um pünktliche Einzahlung der fälligen Beträge unter Angabe des Buchungszeichens. In diesem Zusammenhang, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Einzahlungen so vorzunehmen sind, dass sie am Fälligkeitstag auf dem Konto der Gemeinde gutgeschrieben sind.

Sollten Sie am SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen, wird die fällige Gebühr automatisch termingerecht von Ihrer Bankverbindung eingezogen.

Erscheinung
Amtsblatt des GVV Neckargerach-Waldbrunn
NUSSBAUM+
Ausgabe 38/2025
von Gemeinde Neckargerach
18.09.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Binau
Neckargerach
Waldbrunn
Zwingenberg
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto