Die Abschlagszahlung für das 2. Quartal 2025 wird am 1.7.2025 zur Zahlung fällig.
Die Höhe der Abschlagszahlung ist aus der Jahresschlussrechnung 2024 bzw. bei Erwerb oder nachträglichen Änderungen aus der Abschlagsinformation ersichtlich.
Soweit Einzugsermächtigungen vorliegen, werden die fälligen Beträge abgebucht.
Ansonsten wird um termingerechte Bezahlung gebeten.
Die Überraschung ist sonst groß, wenn Mahngebühren und evtl. Säumniszuschläge berechnet werden müssen.