Die Gemeindekasse Aglasterhausen weist die Zahlungspflichtigen darauf hin, dass am 15.10.2025 die 3. Vorauszahlung für die Wasser- und Abwassergebühren fällig wird.
Soweit die Zahlungspflichtigen nicht an dem Abbuchungsverfahren teilnehmen, sind die Einzahlungen rechtzeitig vorzunehmen, damit die Zahlung am Fälligkeitstag auf dem Konto der Gemeindekasse gutgeschrieben wird. Bei verspätet eingehenden Zahlungen müssen Mahngebühren und unter bestimmten Voraussetzungen auch Säumniszuschläge erhoben werden. Den Teilnehmern am Abbuchungsverfahren wird die 3. Vorauszahlung für die Wasser- und Abwassergebühren termingerecht zum 15.10.2025 belastet.