Fälligkeit der Wasser- und Entwässerungsgebühren sowie der Grund- und Gewerbesteuer für das II. Quartal 2025

Am 15.05.2025 sind die nachstehenden, an die Gemeindekasse Gingen an der Fils zu entrichtenden Gebühren und Steuern zur Zahlung fällig: 1. Wasser-...

Am 15.05.2025 sind die nachstehenden, an die Gemeindekasse Gingen an der Fils zu entrichtenden Gebühren und Steuern zur Zahlung fällig:

1. Wasser- und Entwässerungsgebühren

Abschlagszahlung in der Höhe, wie sie im letzten Gebührenbescheid festgesetzt worden ist.

2. Gewerbesteuer
Vorauszahlungsrate in der Höhe, wie sie im letzten Gewerbesteuerbescheid festgesetzt worden ist.

3. Grundsteuer
Vierteljahresrate in der Höhe, wie sie im letzten Grundsteuerbescheid oder im letzten Grundsteuer-Änderungsbescheid zu entnehmen ist.

Bei Grundstücksverkäufen während des Jahres bleibt der Veräußerer Steuerschuldner bis zum Ablauf des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat.

Wir bitten Sie, die Gebühren und Steuern termingerecht zu überweisen oder am bequemen Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Die Abbucher werden gebeten, für die Deckung ihrer Konten Sorge zu tragen.

Ihr Bürgermeisteramt

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Gingen an der Fils
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Gingen an der Fils
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