Am 15.05.2025 sind die nachstehenden, an die Gemeindekasse Gingen an der Fils zu entrichtenden Gebühren und Steuern zur Zahlung fällig:
Abschlagszahlung in der Höhe, wie sie im letzten Gebührenbescheid festgesetzt worden ist.
2. Gewerbesteuer
Vorauszahlungsrate in der Höhe, wie sie im letzten Gewerbesteuerbescheid festgesetzt worden ist.
3. Grundsteuer
Vierteljahresrate in der Höhe, wie sie im letzten Grundsteuerbescheid oder im letzten Grundsteuer-Änderungsbescheid zu entnehmen ist.
Bei Grundstücksverkäufen während des Jahres bleibt der Veräußerer Steuerschuldner bis zum Ablauf des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat.
Wir bitten Sie, die Gebühren und Steuern termingerecht zu überweisen oder am bequemen Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Die Abbucher werden gebeten, für die Deckung ihrer Konten Sorge zu tragen.
Ihr Bürgermeisteramt